Papiere bei Oldtimer?

5 Antworten

Es ist in der Regl kein großes Problem, bedeutet nur ein wenig Aufwand und (vorallem) warten da mehrere Schritte nötig sind und du folgendes brauchst:

Kaufvertrag und Eigentumsnachweis:
Stelle sicher, dass du einen schriftlichen Kaufvertrag hast, der deinen Erwerb des Fahrzeugs dokumentiert.
Falls der Kaufvertrag nicht genügend Informationen enthält, kann eine eidesstattliche Versicherung nötig sein, in der du bestätigst, der uneingeschränkte Eigentümer des Fahrzeugs zu sein. Diese musst du dann abgeben.

Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA):
Erkundige dich beim KBA, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen ist oder ob ein Suchvermerk vorliegt. Das hilft, Doppelzulassungen zu vermeiden und die Fahrzeughistorie zu klären.
Wenn dein Fahrzeug bei der Abwrackprämie offiziell verschrottet wurde kannst du es nicht mehr zulassen.
Dieser Schritt geht am längsten, da nach Anfrage 2 Wochen gewartet wird ob sich ein Amt mit Sperrvermerkt oder noch jemand anders meldet.

Gutachten nach §21 StVZO (TÜV):
Lass das Fahrzeug von einer anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA) gemäß §21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) begutachten. Das Gutachten bestätigt, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und den technischen Vorschriften entspricht. Dies ist teurer als der regel-TÜV da hier das Fahrzeug identifiziert werden muss. Das ist leider eine Aufgabe welche die wenigsten Prüfer gerne machen da dies Aufwand bedeutet.

Anmeldung bei der Zulassungsstelle:
Mit dem Gutachten, dem Kaufvertrag und den weiteren erforderlichen Unterlagen (z. B. Versicherungsbestätigung, Personalausweis) gehst du zur zuständigen Zulassungsstelle. Dort beantragst du die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Beachte, dass die Zulassungsstellen unterschiedliche Anforderungen haben können. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde zu informieren, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo

  • der Verkäufer muss im Kaufvertrag schriftlich Versichern das er der Eigentümer der Ware und diese Frei von Rechten Dritter ist.
  • der Verkäufer "muss" in DE eigentlich auch denn letzten Besitzer und dessen Adresse benennen ausser der Staat war der Letztbesitzer. Oft kommen solche Autos aus Erbfällen.
  • in Deutschland muss man um "sicher zu gehen" das Fahrzeug bzw die Fahrgestellnummer erst beim KBA "Aufbieten" lassen, das dauert einige Monate. Bis dahin macht man die üblichen Recherchen für TÜV und Zulassung und fährt erst mal mit Kurzzeitkennzeichen. Die Zulassung will den Tag der Erstinverkehrsetzung und bei Importen die Altkennzeichen. Der TÜV kann/darf denn Zulassungstag nach Recherchelage offiziele Schätzen das ist dann meist der erste Kalndertag eines Quartals. Deswegen macht man erst mal das Musterblatt zur Vollabnahme beim TÜV fertig.

Das erklärt dir alles dein Strassenverkehrsamt.

Einfach mal die Nummer raussuchen und anrufen.

Die sagen dir dann was alles nötig sein wird um neue Papiere zu bekommen.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 30 Jahre Hobbyschrauber Erfahrung

Nandd 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 15:13

Danke werde ich machen

Colopia  26.11.2024, 17:40
@Nandd

Was hast du dir denn Schönes ersteigert?

Hallo an den Aktionär wenden, hast bestimmt eine Bescheinigung, das, das Auto ersteigert hast, mit der geht es auch

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wende dich über die Zulassungstelle an das Kraftfahrtbundesamt. Dort wird anhand der Fahrgestellnummer das Fahrzeug aufgeboten. das bedeutet, es wird anhand der Farhezugistorie der letzte Besitzer ausgemacht, und geschaut, ob das fahrzeug überhaupt vermisst wird etc.

Schlimmstenfalls dürftest du das Fahrzeug garnicht kaufen. In dem fall hast du zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer. Solltest du schon kosten gehabt haben z.B. für den Erwerb von Zubehör, ersatzteilen etc. dann ist das leider dein persönliches Pech. Lediglich den Kaufpreis und eventuelle Kaufnebenkosten wie Akutionsgebühren kannst du zurückerstattet verlangen.

lg, Anna