Pakete per Nachnahme empfangen und vor Zahlung prüfen?

7 Antworten

Nein, denn der Zusteller wird Dir die Sendung ohn Geld nicht aushändigen und danach nicht warten bis Du ggf. die Bedienubgsanleitung gelesen hast usw.. Erst recht nicht, im Zweifelsfall das Geld zurückgeben.

normalerweise schon, denn auf vielen verpackungen und versandservices steht geschrieben: nehmen sie keine beschädigte ware an. die ware ist sofort auf funktionstüchtigkeit zu prüfen. eine spätere reklamation ist ausgeschlossen.

frägt sich jetzt nur wie man das bewerkstelligen will??? ich würde mit der post reden und erst in das paket rein schauen. dann seid ihr ja schon zu zweit, falls was nicht stimmen würde.


outfreyn  29.03.2012, 11:25

Die äußerliche Prüfung darfst Du natürlich durchführen. Wenn das Paket aussieht, als sei ein Panzer drübergefahren, nimmt man es im Idealfall gar nicht erst an.

Alles weitere ist dann aber nicht mehr Sache des Paketboten. Selbst wenn das enthaltene Gerät nicht funktioniert, betrifft das die Gefährleistungspflicht des Verkäufers und nicht die Transportleistung des Logistikunternehmens.

die ware ist sofort auf funktionstüchtigkeit zu prüfen.

Abgesehen davon, dass ich eine solche Klausel bei einem Verbrauchsgüterkauf für unwirksam halte, spricht nichts dagegen, den Paketinhalt nach Erhalt zu prüfen. Damit hat aber - wie oben dargelegt - der Paketbote nichts mehr zu tun.

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Nein.

Du bekommst es erst, wenn Du bezahlt hast.

Und der Paketbote ist nicht dafür zuständig, dass das "Richtige" drin ist - wie sollte der das auch beurteilen können, da er ja den Vertrag zwischen Dir und dem Versender nicht kennt.

Nein, darfst du nicht. Der Postbote darf das Paket erst aushändigen, wenn er das Geld hat.

Vor einigen Monaten kam bei ZDF WiSo ein Fall, in dem jemand bei eBay etwas per Nachnahme bestellt hatte. Er bezahlte beim Postboten und bekam das Paket. Als er es ein paar Minuten später öffnete, waren nur Mehlpackungen darin. Er rannte dem Postboten sofort nach und wollte sein Geld wiederhaben, aber dieser darf dieses Geld nicht wieder herausgeben, weil es nun Eigentum des Absenders sei. Er würde sich sonst strafbar machen. Lt. WiSo hat das alles seine Richtigkeit und der Postbote sei weder befugt, das Paket vor Bezahlung öffnen zu lassen, noch sei er befugt bei Verdacht des Betruges das Geld an den Empfänger zurückzugeben. Dieser müsse sich an die Polizei wenden und Anzeige wg. Unterschlagung bzw. Betrug gegen den Absender erstatten.

Die Ware und die Zustellung muss zuerst bezahlt werden. Wenn du dies nicht willst musst du die Zustellung ablehnen.