Paket konnte nicht zugestellt worden und kam zurück?

einandereruser  16.08.2024, 09:16

Hat der Käufer mit Käuferschutz gezahlt? Und wer hat Dir die Adresse mitgeteilt?

Marianni1963 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:17

Nee, ohne und er hat mit Paypal Freunde bezahlt

Der Käufer hat mir seine Adresse mitgeteilt.

3 Antworten

Lieber Käufer. Mit dem ersten Versand habe ich meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt. Die von mir verwendete Adresse entspricht genau der, die ich durch xyz erhalten habe. Deshalb sehe ich nicht ein, dass ich den erneuten Versand zahlen soll.

Ich kann die Ware ein zweites Mal versenden, aber nur versichert per DHL und auf Ihre Kosten (x, xx€). Bitte senden Sie mir die Summe bis spätestens 31.08.2024 zu, damit ich Ihnen das Paket zurückschicken kann.

Falls die Summe bis zum 31.08.2024 nicht bei mir eingegangen ist, werde ich die Ware entweder anderweitig verkaufen oder verschrotten.

Icu bitte, auf weitere Beschimpfungen zu verzichten, denn ich habe keinen Fehler gemacht.


Marianni1963 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:29

Genauso habe ich ihm das geschrieben; oder Abholung falls er nicht zahlen möchte.

0
einandereruser  16.08.2024, 09:33
@Marianni1963

Setze dem Käufer in jedem Fall eine Frist, damit Du die Ware nicht noch lange aufheben musst.

1

Der Käufer muss die erneuten Versandkosten bezahlen oder Nachweisen, dass du einen Fehler gemacht hast. Er wird dir ja eine Adresse angegeben haben. Hast du die 1zu1 übernommen, sollte ja nichts schief gehen .

Dass die Sendung im Paketshop war, bedeutet auch, dass sie nur nicht zugestellt wurde weil niemand Zuhause war. Da ist es aber dann die Verantwortung vom Käufer das Paket auch abzuholen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Onlinehändler, Experte Paketlogistik, GLS&DHL Partner

Marianni1963 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 11:50

Genauso war es!

0

Also wenn du das Paket behalten möchtest, dann müsstest du ihm aber das Geld zurücküberweisen, was er für den Inhalt bezahlt hat. Den ersten Versand würde ich nicht erstatten.


Marianni1963 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:19

Obwohl in der Beschreibung ‚keine Rücknahme‘ stand?

0
einandereruser  16.08.2024, 09:31
@Marianni1963

Als privater Verkäufer musst Du überhaupt keine Rücknahme anbieten, und deshalb auch nicht ausschließen.

Wahrheitsgemäße Beschreibung natürlich vorausgesetzt, aber dahingehend liegt ja kein Problem vor.

0
Marianni1963 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:36
@einandereruser

Genau!

Nachdem er meinte, der Fehler liegt bei mir und ich habe die falsche Hausnr aufgeschrieben. Nach diese schlimme Beleidigungen bin ich sauer geworden.

0