Pärchen Wohnung?
Hallo Ich M18 und Meine Freundin W15 sind seit knapp 1 und halb Jahre zusammen und ich durfte sogar über 1 jahr bei ihr und ihrer Mutter wohnen und ja sich wusste das wir intim unterwegs sind und hat es auch erlaubt, die hat mich aber vor über einem Monat rausgeschmießen auf die straße ohne einer richtigen begründung zum glück wurde ich bei einer bekannten mit offenen händen untergebracht aber meine Freundin ist dann 50 km entfernt in eine Mädchenheim eingezogen aber nicht ganz freiwillig aber wird nicht mehr nach hause gehen wegen ihrer Mutter und die zieht zurzeit viel scheiße ab und ich veruche gerade meine Freundin so gut wie zu unterstützen und egal was welchen weg gehen würden sie muss der Mutter das sorgerecht abziehen und mir wurde eine Idee vorgeschlagen das es dann angeblich funktionieren würde das wir bzw. meine Freundin durch Jugendamt ein Pärchen Wohnung zur verfügung stehen würde und meine Frage wäre was könnte ich tun bzw. was müsste meine Freundin machen um das Ziel zu erreichen? (Es tut mir leid wegen diesem langen Text und nicht der perfekten rechtschreibweise)
1. Wir lieben uns sehr und dabei ist es die korrekte antwort 2. Die Pärchen Wohnung wird durch Jugendamt finanziert wenn es aus der seite von meiner Freundin laufen würde und 3. Das Sorgerecht wird am ende das jugendamt haben aber meine frage wurde nicht korrekt verstanden bzw. beantwortet und zwar nochmal, was müssen wur tun um unseres ziel zu erreichen? Muss meine Freundin sich daneben verhalten bzw. gegen die zu schießeb oder kann der Anwalt helfen der auch für meine Freundin bereitgestellt wäre oder würde ich jetzt ein festen vollzeit job haben müssen? Und es ist egal was ihr zu der intim story oder altersunterschied labert das war halt nicht die frage.
8 Antworten
Werdet beide, nicht nur im rechtlichen Sinne, zunächst einmal erwachsen, verdient eigenes Geld, dann klappt es vielleicht auch mit einer ersten eigenen anständigen Wohnung.
Sei Dir ganz sicher - kein Jugendamt würde einer 15- + einem 18-jährigen eine "PärchenWohnung" finanzieren.
Sprich Deine Freundin wird in dem "Mädchenwohnheim / betreuten Wohnen verbleiben müssen.
Und es wird auch kaum ein Sorgerechtsentzug stattfinden.
Du hast also mit einer damals 13-Jährigen zusammen gelebt mit Erlaubnis der Mutter. Das funktionierte jetzt nicht mehr?
Wenn das Mädchen jetzt in einem Heim lebt, wird sie da auch ohne Einwilligung des Jugendamtes nicht heraus können.
Eine gemeinsame Wohnung wird euch jedenfalls nicht finanziert. Abgesehen davon, würdet ihr auch keinen Vermieter finden, der euch eine Wohnung anbietet.
Deine Freundin ist 15 und somit hat die Mutter oder das Jugendamt das Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Somit sind alle Fragen bezüglich eines Zusammenziehens mit der Mutter/dem Jugendamt zu klären.
Kannst du dir mit 18 denn überhaupt schon eine eigene Wohnung leisten?
das wir bzw. meine Freundin durch Jugendamt ein Pärchen Wohnung zur verfügung stehen würde
Wovon träumst du denn? Deine Freundin ist 15!
*15