Pachtvertrag 2 Pächter, Pächter 1 zahlt nicht, Pächter 2 zahlt da Gesamthaftung.Wie kann Pächter 2 die Pacht von Pächter 1 einfordern? Welche Möglichkeit?
3 Antworten
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Im Innenverhältnis muss eine Zahlungsaufforderung an den Zahlungsunwilligen über 50 % der Pachtsumme unter Fristsetzung ergehen. Verstreicht die Frist fruchtlos, kann eine gerichtliche Mahnung auf den Weg gebracht werden, der dann eine Zahlungsklage folgen müsste, wenn der Beklagte nicht gezahlt hat.
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Du schreibst von Pächtern, also gehe ich davon aus, dass ein Gewerbe dahinter steckt. Es sieht also so aus, als ob Pächter 1 und Pächter 2 eine GbR bilden zumindest im Verhältnis gegenüber dem Verpächter.
Pächter 1 und Pächter 2 sollten einen GbR-Vertrag abschließen, in dem geregelt ist, wer wem was zu zahlen, bzw. zu erstatten hat. Ohne einen solchen Vertrag wird es schwierig, die 50 % vom anderen einzufordern.
Da würde dann wohl nur ein Rechtsanwalt helfen können, der den Sachverhalt genau beurteilen und dann ggf. Klage einreichen kann.
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So ohne weiteres gar keine. Gesamthaftung heißt: Zahlt einer nicht, zahlt halt der andere.
Wenn also keine weitere Vereinbarung getroffen worden, wie dass die Pacht 50/50 geteilt wird, dann hat man halt nix in der Hand.
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