Pachtvertrag - falsche Angaben?

3 Antworten

 in einer Klausel

... und in den anderen Klauseln steht wohl sowas, wie Verwendung als Gemüsebeet, als Tierweide, als Spielplatz, als Parkplatz usw. usw.

Das entscheidende ist doch, ob Ihr beim Anpachten des Grundstücks genau angegeben habt, zu welchem Zweck es vom Verpächter ver-, bzw. von Euch gepachtet wird.

Dementsprechend wären die Klauseln für mögliche Verwendungszwecke nur so zu verstehen, dass damit von Seiten des Verpächters eingegrenzt wird, zu welchen Zwecken das Grundstück genutzt werden kann, was noch lange nicht bedeutet, dass für jeden genannten Zwecke, falls erforderlich, auch die Genehmigungen vorliegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

Camping und bla wurde im Vertrag als Verwendung angeben, ist nicht möglich.

Das ist ein Fehlen zugesicherter Eigenschaften der Vertragssache.

Das werdet ihr canceln können, weil die Nutzungsmöglichkeit so die Haupteigentschaft bei Pacht ist.

Darum geht es, geht es nicht, brauche ich die PAcht nicht.-

Hätte ich es gewusst, hätte ich nicht angepachtet.

Sofern der Verpächter ein Kluger warf, dann steht im Vertag u.a. der Hinweis, dass er für die Umsetzung steuerlicher oder wirtschaftlicher Ziele des Pächters keine Haftung übernimmt und die Beschaffung behördlicher Genehmigungen dem Pächter obliegt.