Overlord Übersetzung?
Hey,
also, ich arbeite seit einiger Zeit für Freunde an einer deutschen Übersetzung von Overlord. Die Überlegung kam auf, das Ganze auch einfach mal online zu stellen, da es vielleicht noch mehr Leute gibt, die es auf deutsch lesen wollen. Nur bin ich mir nicht sicher, wie legal das ganze wäre...
3 Antworten
Solange du keine Erlaubnis der Urheber hast, verstößt eine Veröffentlichung deiner Übersetzung gegen das Urheberrecht.
Für den privaten Gebrauch gibt es kein Problem, aber sobald du das online stellst, so dass eine größere Gruppe an Leuten Zugriff darauf hat, wird es illegal.
Wobei man erwähnen könnte, dass du dann noch nicht unbedingt gleich Probleme bekommen wirst, wenn du es online stellst, auch wenn es illegal ist. Dazu müsste erst einmal ein Urheber (oder jemand der entsprechende Rechte vom Urheber übertragen bekommen hat) auf deine Übersetzungen aufmerksam werden und dagegen vorgehen. Das ist aber recht unwahrscheinlich. Der Aufwand dafür wäre wahrscheinlich zu groß. Und dann gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wurde Overlord nicht schon übersetzt?
Die Anime-Adaption zu Overlord wird in Deutschland von KSM Anime veröffentlicht.
Die Manga-Adaption zu Overlord wird in Deutschland von Carlsen Manga veröffentlicht.
Die Light Novel wird/wurde bislang jedoch noch nicht auf Deutsch veröffentlicht.
GetLost meint vermutlich die Light Novel, denke ich. Und du meinst vermutlich den Manga, ReallTalk. Daher redet ihr wohl aneinander vorbei.
Wenn du dazu schreibst, dass es sich um keine vom Verfasser autorisierte, offizielle Übersetzung handelt, sondern nur um deine eigene, privat/persönliche Übersetzung, dürfte es kein Problem geben.
Du hast recht, dass es höchstwahrscheinlich keine Probleme geben wird. Dennoch würde man damit gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn man keine Erlaubnis des Urhebers hat.
Laut § 12 Veröffentlichungsrecht im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gilt:
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
Wobei mir gerade aufgefallen ist, dass ich den falschen Paragraphen zitiert habe. Ich wollte eigentlich § 23 UrhG zitieren, da es ja nicht um die Veröffentlichung des ursprünglichen Werkes geht, sondern um die Veröffentlichung der Übersetzung:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. [...]
Ja, das ist mir auch bereits aufgefallen, dass ich den falschen Paragraphen zitiert habe.
Die Anfertigung der Übersetzung und eine private Nutzung dieser Übersetzung ist auch gar nicht das Problem. Das ist erlaubt.
Aber das Veröffentlichen der Übersetzung ohne Erlaubnis des Urhebers. Das ist nicht erlaubt.
Okay. Ich muß leider passen und bin jetzt überfragt. Verwertung könnte ich verstehen, weil damit Geld verdient wird. Wenn aber keine Verwertung vorliegt? Aber die Veröffentlichung ist nach diesem Paragraphen auch untersagt. Das bedeutet, dass der Fragesteller die Übersetzung nur für seinen persönlichen Gebrauch machen darf.
Ins Englische, ja... aber es gibt eben einige, die (dank ihrer Faulheit beim Lernen xD) nicht so gut mit Englisch sind. Und da die guten Faulpelze mit mit befreundet sind, hab ich es mal für sie übersetzt ^^