Otto Retourenbestätiung?

3 Antworten

Es zählt das Datum des Wiederrufs plus 14 Tage.

D.h. Wenn du einen Wiederruf vorab gemacht hast, innerhalb der Widerrufsfrist hast du von dem Moment an nochmal 14 Tage Zeit, bis die Ware beim Lieferanten angekommen ist.

Hast du den Widerruf in die Sendung gepackt, so ist der Widerruf erst gültig, wenn die Ware beim Absender ankommt. d.h. wenn sie heut nicht ankommt, schaust du in die Röhre oder bist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Was kannst du machen? Wenn heute dein letzter Tag zum Widerrufen ist, dann schreib eine Mail mit dem Widerruf und teile ihnen gleichzeitig die Sendungsnummer mit, mit der das Paket unterwegs ist. Auf diese Weise verlängerst du die Frist, bis die Ware beim Empfänger sein muß.

PS Was sagt den das Hermes Tracking?

Auch wenn man hier wohl (aus welchen Gründen auch immer) explizit gegenteiliger Meinung ist: Das Versandrisiko liegt beim Händler und nicht beim Käufer! BGB §§ 355 / 357. Also gilt weiterhin: "Mach dir keine Sorgen!"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mach dir keine Sorgen! Es gilt der Tag der Rückgabe an den Versender innerhalb 14 Tagen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

berlina76  24.09.2019, 09:29

Die Sendung ist bis heute aber scheinbar nicht beim Empfänger angekommen und heute ist der letzte Widerrufstag. Also die 14 Tage sind heute um. Liegt der Widerruf in der Sendung und diese kommt Morgen erst an, hat der Fragesteller Pech gehabt. Hier ist nichts mit mach dir keine Sorgen.

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physicus  24.09.2019, 10:48
@berlina76

Für verzögerte Zustellung ist der Absender nicht haftbar zu machen. Außerdem hat er den Einlieferungsschein als Beleg für den frühzeitigen Rückversand.

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berlina76  24.09.2019, 11:41
@physicus

Das bezweifle ich. Das Versandrisiko, trägt der Absender, der zahlt auch das Porto (Ausnahme Versand Privat zu Privat)

Wenn die Ware mit Widerruf also zu spät eintrifft, kann das nicht dem Händler zur Last gelegt werden.

Kannst mir dazu gern nen gegen gegenteiligen Link schicken.

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physicus  24.09.2019, 17:00
@berlina76

Die §§ 355/357 BGB erläutern ausgiebig, dass das Versandrisiko der Retoure bei Widerruf eindeutig beim Händler und nicht bei der Privatperson (Käufer) liegt.

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