Ordnungswidrigkeit in Probezeit?
Hey,
ich bin kurz vor Ende meiner Probezeit dabei Erwischt worden, in der Fußgängerzone Fahrrad zu fahren. Wisst ihr was für ein Verstoß das ist? Muss jetzt deswegen eine Probezeit verlängert werden?
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs 15 € –
Mit Behinderung anderer
20 € –
Mit Gefährdung anderer
25 € –
Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung
30 €
Und nein wenn tatsächlich nur das Fahren bestraft wurde brauchst du keine Angst habe, bist du allerdings Wiederholung Täter sieht die Welt anders aus!
Soweit ich weiß, ist das kein A- oder B-Verstoß.
vermutlich nicht. denn das ist ja nur eine kleine ordnungswidrigkeit
Danke