Ordnungswidrigkeit in Probezeit?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs 15 € –

Mit Behinderung anderer

20 € –

Mit Gefährdung anderer

25 € –

Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung

30 €

Und nein wenn tatsächlich nur das Fahren bestraft wurde brauchst du keine Angst habe, bist du allerdings Wiederholung Täter sieht die Welt anders aus!


Ava5754 
Beitragsersteller
 27.06.2023, 00:13

Ich musste 25€ zahlen.

Soweit ich weiß, ist das kein A- oder B-Verstoß.


Ava5754 
Beitragsersteller
 27.06.2023, 00:12

Danke!

vermutlich nicht. denn das ist ja nur eine kleine ordnungswidrigkeit


Ava5754 
Beitragsersteller
 27.06.2023, 00:15

Danke, es war halt eine Woche vor Ende der Probezeit.