Ordnungsamt Ratenzahlung?

4 Antworten

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Ich würde Stillschweigen als Zustimmung annehmen und die erste Rate zahlen.

Du kannst bei Mahnungen immer darauf hinweisen, dass ein nichtbearbeiteter Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung vorliegt.

Warum glauben immer alle Menschen, das sie der einzige Kunde ihres Sachbearbeiter sind? Der arme Mensch hat nicht nur deinen Brief auf dem Tisch und eventuell muss eine Ratenzahlung auch noch mit der Buchhaltung bzw dem Abteilungsleiter abgeklärt werden. Also Füsse stillhalten, abwarten und anstatt rumzumeckern, schon mal das, was man jetzt kann, als erste Rate überweisen, um den guten Willen zu signalisieren.

Es ist gerade mal eine Woche her. Was erwartest du, dass nur dein Schreiben auf dem Schreibtisch liegt und auf Bearbeitung warten? Bleib mal ruhig. Das Finanzamt brauch 2 Monate und da wirst du auch nicht nervös, oder?


Positv456 
Beitragsersteller
 03.04.2021, 19:39

Jo ich geb ja ruhe

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Du solltest auf jeden Fall schon einmal eine "angemessene" Rate zahlen, so dass du deine "Zahlungswilligkeit" belegen kannst.