Onlinekauf,Ware zurück, trotzdem zahlen?
Ich habe ein IPL Gerät gekauft. Am 2 Tag nach Erhalt ungeöffnet, unbenutzt zurückgeschickt. Habe schriftlich vom online Shop Rückgabe innerhalb 14 Tage akzeptiert und auch das Label für dieses Produkt vom Service zugesendet bekommen. Nun hat der Shop das Paket an mich zurückgeschickt. Begründung: Hygieneartikel. Das Siegel ist aber nicht gebrochen, demnach würde ja das fernabsatzgesetz greifen. Ich habe die Annahme verweigert, das Paket geht also zum Shop zurück. Das 2 mal. Können die eine Zahlung verlangen? Trotz Rücksendung?
1 Antwort
Nein, können sie nicht. Grundsätzlich hat der Shop recht, dass es sich dabei um einen Hygieneartikel handelt. Die können aber auch zurückgeschickt werden, solange wie bei Dir das Siegel ungebrochen ist.
Eine eidesstattliche Erklärung ist unproblematisch solange Du die Wahrheit erklärst. Wenn Du dir sicher bist, dass Du das Siegel nicht gebrochen hast, dann kannst Du die Erklärung gefahrlos abgeben.
Du solltest nicht erklären, dass das Siegel ungebrochen war, als Du die Ware bekommen hast, aber Du wirst dich ja sicher noch daran erinnern ob Du die Ware geöffnet hast oder nicht.
Danke für die schnelle Antwort! Sie haben sich gemeldet mit einem Foto. Sie sagen das Siegel war gebrochen. Der Karton wurde zur Überprüfung auf Vollständigkeit von Mitarbeitern geöffnet. Nun wollen sie eine eidesstattliche Erklärung von mir. Kann ich das gefahrlos machen oder sollte ich doch einen Anwalt aufsuchen?