Oldtimer-Gutachten?
Hallo an Alle,
habe mich gefragt ob beim Oldtimer-Gutachten alle Veränderungen (z.B Felgen) auch im Fahrzeugschein eingetragen sein müssen?
Oder interessiert es den Prüfer nicht und er schaut nur ob die Umbauten zeitgenössisch sind?
Falls jemand das auch weiss:
Kann man originale Golf 2 Gti Felgen ( BBS Ra ) ohne Probleme auf einem Golf 2 (GX) fahren oder benötigt das auch einen Eintrag im Fahrzeugschein?
Grüßen und vielen Dank :)
Ergänzung zu der Frage der Felgen:
Wie sieht das mit dem Golf 2 Gti Lenkrad im Golf 2 aus? Muss da auch eine Eintragung her?
Grüße
3 Antworten
Hallo,
gute Frage!
Beim "Oldtimer-Gutachten" geht es um die Zustandsbeschreibung und den Wert (meist Wiederbeschaffungswert) des begutachteten Fahrzeugs. Es gibt ein Kurzgutachten, das in der Regel für die Oldtimer-Versicherung oder zur Kaufpreisermittlung verwendet wird.
Dabei wird auf den substanziellen Zustand des Fahrzeugs, die Funktionalität und den Pflegezustand abgezielt. Nicht relevant ist dabei die Strassenzulassung oder der Anbau nicht zugelassener Teile. Viele dieser Gutachten betreffen Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind oder Rennsportfahrzeuge.
Die Frage nach der Verwendung von z.B. LM-Felgen betrifft das Thema "zeitgenössisch oder nicht" und entscheidet, ob der Tatbestand des Historischen Fahrzeug für die Zulassungstelle erfüllt und damit die Vergabe des H-Kennzeichens möglich ist.
Viele Grüße
funghi00
Vielen Dank für die Antwort.
Ich überlege ein Auto mit H-Gutachten zu kaufen, war mir aber nicht sicher ob ich dann auch darauf schließen kann das alles eingetragen ist.
Das Oldtimer-Gutachten ist gleichzeitig auch eine Haupt- und Abgasuntersuchung. Also ja, wenn eintragungspflichtige Umbauten nicht eingetragen sind, bekommst du auch keinen Stempel, ganz einfach.
Bei der Bewertung der Oldtimertauglichkeit wird zudem geschaut, ob die Umbauten zeitgenössisch sind und das Fahrzeug in einem erhaltenswerten Zustand ist.
Nachträgliche Umbauten benötigen natürlich eine Genehmigung, entweder durch eine ABE oder TÜV-Teilegutachten. Ob eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat oder es ausreicht die ABE mitzuführen entnimmst Du den dortig beschrieben Auflagen.