Hallo,
gute Frage!
Beim "Oldtimer-Gutachten" geht es um die Zustandsbeschreibung und den Wert (meist Wiederbeschaffungswert) des begutachteten Fahrzeugs. Es gibt ein Kurzgutachten, das in der Regel für die Oldtimer-Versicherung oder zur Kaufpreisermittlung verwendet wird.
Dabei wird auf den substanziellen Zustand des Fahrzeugs, die Funktionalität und den Pflegezustand abgezielt. Nicht relevant ist dabei die Strassenzulassung oder der Anbau nicht zugelassener Teile. Viele dieser Gutachten betreffen Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind oder Rennsportfahrzeuge.
Die Frage nach der Verwendung von z.B. LM-Felgen betrifft das Thema "zeitgenössisch oder nicht" und entscheidet, ob der Tatbestand des Historischen Fahrzeug für die Zulassungstelle erfüllt und damit die Vergabe des H-Kennzeichens möglich ist.
Viele Grüße
funghi00