Ohne Prüfbescheinigung Bf17 fahren?
Hallo. Blöde Frage:
Habe an einem Feiertag Geburtstag und könnte meine Bf17 Bescheinigung frühestens 4 Tage danach abholen.
Wie sähe es rechtlich aus, wenn ich innerhalb dieser 4 Tage angehalten werden würde? Ich erfülle ja dann alle Anforderungen, habe lediglich das Dokument nicht dabei. Wird das dann genau wie ,, Führerschein zuhause vergessen " bestraft (10€) ?
3 Antworten
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Ich erfülle ja dann alle Anforderungen, habe lediglich das Dokument nicht dabei
Falsch: Erst mit Aushändigung des Führerscheins bist du berechtigt zu fahren.
Alles andere wäre Fahren ohne Führerschein und kann dir richtig Probleme machen.
Also lass das und warte die Tage ab
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Ja genau das hab ich damit gemeint. Fahrerlaubnis und Führerschein ist in dem Moment für DICH das gleiche. Du hast beides nicht
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Nein wirst du nicht.
Die Fahrerlaubnis bekommst du erst mit der Aushändigung der Prüferlaubnis/ des Führerscheins.
Somit würdest du eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. §21/1 Nr. 1 StVG begehen.
Also warte noch die 4 Tage bis du die Prüfbescheinigung ausgehändigst bekommst.
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Das ganze ist durch §22 Absatz 4 der Fahrerlaubnisverordnung geregelt, falls du das nochmal nachlesen willst.
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Gibt es eine Möglichkeit, die Bescheinigung früher abzuholen?
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Einen Führerschein kann man sich zuschicken lassen. Der kommt dann am Tag des Geburtstages oder evtl. auch mal 1 Tag früher oder später. Fahren darfst du dann aber erst, wenn du das Mindestalter erreicht hast
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Hm, dann entweder warten, oder hoffenn, dass sie am 23. Schon kommt. Kannst ja beim Landratsamt auch Mal anrufen und nachfragen, wie die das verschicken
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Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, damit machtest du dich strafbar, wahrscheinlich Bewährung und/oder Geldstrafe und eine Fahrerlaubnissperre, geschätzt 6-9 Monate. Aber so genau kenne ich die Fristen nicht.
Fahren ohne Führerschein ist ja nicht so schlimm. Die Frage ist eher, ob es dann ohne Fahrerlaubnis ist