ohne führerschein gefahren?

6 Antworten

Ein Richter wird über die Strafe entscheiden. Dabei wird er alle Umstände deines Falles in die Beurteilung einbeziehen.

Positiv wirkt sicherlich, dass ihr "nur" auf einem Parkplatz gefahren seid, nicht mitten auf der Straße. Auch seid ihr nach dem Unfall nicht abgehauen, sondern habt euch anscheinend eurer Verantwortung gestellt.

Negativ dürfte wirken, dass es zu einem Unfall gekommen ist.

Aber da spielen noch diverse andere Umstände eine Rolle, beispielsweise euer Umgang mit der Geschichte (Einsicht, Reue).

Am Ende kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, muss aber nicht zwingend.

Bis 20 Jahre kann (muss aber nicht) noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Da sind die Strafen geringer/anders als beim Erwachsenenstrafrecht.

Da dein Verhalten wohl eher Beihilfe war (nicht Mittäter) wird die Strafe geringer ausfallen, als bei deiner Freundin.


Chris000977 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 22:37

Es kann eine Gefängnisstrafe drohen?(

AntonAntonsen  03.11.2024, 22:49
@Chris000977

Nein, nicht beim ersten Mal. Auch nicht beim zweiten oder dritten Mal, da werden erstmal die Strafen erhöht. Gefängnis droht erst, wenn der Richter dich für einen quasi hoffungslosen Fall hält, weil entsprechende Vorstrafen bestehen und du dein Verhalten einfach nicht ändern willst.

Oder die Tat ansich muss so schwer sein, dass Gefängnis die Folge sein muss, also z.B. Mord. Die Schwere einer Straftat kann man grob an seiner Maximalstrafe beurteilen. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das 1 Jahr Freiheitsstrafe. Diese Strafe stellt im StGB bis auf ein paar Ausnahmeni die geringste Maximalstrafe dar. Es handelt sich also eher um eine leichte Straftat, aber eben um eine Straftat.

Chris000977 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 22:35

Dankeschön für die nette antwort 🥺🫂

Ja das kann dich deine Fahrerlaubnis kosten und deine Freundin kann gesperrt werden, denn ein Parkplatz ist frei zugänglich. Ausgenommen der Parkplatz ist komplett eingezäunt, mit einem verschlossenen Tor oder Schranke und du hast die Erlaubnis des Besitzers, dann darf deine Freundin dort fahren, ohne Konsequenzen für euch beide.


Chris000977 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 21:20

aber das steht im internet.

In Deutschland kann eine Geldstrafe verhängt werden, wenn Sie bewusst einem Menschen ohne Führerschein die Fahrt mit Ihrem Fahrzeug erlaubt haben, da dies gegen das Gesetz verstößt. Die Höhe der Geldstrafe für ein solches Vergehen beträgt in der Regel • Ca. 100 Euroallein für die Tatsache, dass Sie einer Person ohne Führerschein das Fahren erlaubt haben. Allerdings hängt die genaue Summe vom Bundesland ab und kann variieren.

Vennesla  03.11.2024, 21:26
@Chris000977

Zudem droht dir eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg, möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Und deine Freundin kann bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bekommen und eine Sperre um den Führerschein zu machen.

Ja, dafür wirst du wahrscheinlich deinen Führerschein abgeben.
Herzlichen Glückwunsch.
Aber irgendwie auch verdient.

lg


Chris000977 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 21:12

aber das steht im internet.

In Deutschland kann eine Geldstrafe verhängt werden, wenn Sie bewusst einem Menschen ohne Führerschein die Fahrt mit Ihrem Fahrzeug erlaubt haben, da dies gegen das Gesetz verstößt. Die Höhe der Geldstrafe für ein solches Vergehen beträgt in der Regel • Ca. 100 Euro allein für die Tatsache, dass Sie einer Person ohne Führerschein das Fahren erlaubt haben. Allerdings hängt die genaue Summe vom Bundesland ab und kann variieren.

HfPol110, UserMod Light  03.11.2024, 21:14
@Chris000977

Du hast eine Straftat begangen. Und zwar ein Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Da du in der Probezeit bist, ist der Lappen wohl weg.

lg

HfPol110, UserMod Light  03.11.2024, 21:21
@Chris000977

Ich würde das sagen das ändert nichts.
Du bist auf Probe und hast eines der schwerwiegendsten Verhaltensweisen gezeigt, die man vorweisen kann.

Du bist ungeeignet.

Damit hast du eine Steaftat begangen, die genauso geahndet werden kann wie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.


Chris000977 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 21:25

In diesem Fall werden mir definitiv die Führerschein entzogen?