Österreichisches Auto in DE Anmelden (TÜV?)?
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich ein Auto aus Österreich gekauft und mir wurde gesagt, dass der TÜV bis März 2025 gültig ist. Das Gutachten wurde im März 2023 in Österreich erstellt. Allerdings hat die Zulassungsstelle hier vor Ort den Termin März 2024 akzeptiert, der auf dem österreichischen Gutachten steht.
Ich dachte, der TÜV wäre in Deutschland auch zwei Jahre ab dem Datum des österreichischen Gutachtens gültig. Der Händler und die Zulassungsstelle beim Händler sagen dasselbe, aber die Dame in der Zulassungsstelle hier sieht das anders.
2 Antworten
Die HU wäre nur gültig, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, dessen Erstzulassung nicht älter als 3 Jahre her ist. Ist das Fahrzeug älter als 3 Jahre alt, gilt nur die deutsche HU und die wäre alle 2 Jahre fällig. Für die Zulassung in Deutschland ist es wichtig, dass du alle ausländischen Fahrzeugpapiere hast, im besten Fall mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch coc-Papier genannt). Hast du diese nicht benötigst du vom tüv, auch nicht gleich eine 23- Abnahme (Vollabnahme) sondern ein Datenblatt genügt. Außerdem benötigst du zusätzlich noch einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung).
Da hat der Händler leider Unrecht.
Es wird die Laufzeit der Untersuchung im Ausland übernommen, in den meisten Ländern ist das 1 Jahr.
Ich kann Dir aber nur raten eine deutsche HU durchführen zu lassen.
Die deutsche HU wird als Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit durch geführt, ich weiß jetzt nicht, wie das in AT ist, aber in NL z.B. ist es eine reine technische Überprüfung, da dürfen auch andere Räder drauf sein, solange nichst schleift ist das OK.
Die deutsche HU wird auch von einem Ingenieur durchgeführt, der am Ergebnis der HU wirdschaftlich unabhängig ist, (neutrale Prüfung), d.h. er verdient an evtl Reparaturen oder auch Nichtreparaturen nichts. In Österreich wird das in der Werkstatt gemacht, ggf auch in der des Händlers.
Ich lebe an der Grenze zu den Niederlanden und hier erleben wir immer wieder, dass die Leute die NL APK akzeptierne lassen, dann aber ein Jahr später alle möglichen Dinge bei der HU bemängelt werden, die in NL keinen interessieren.
- Gas-Anlage nicht eingetragen
- Federn Räder Reifen unzulässig
- Auspuff nicht zugelassen
- und und und
und dann ist das Gejaule groß, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist.