(Österreich) Wenn mir ein Handwerker am Telefon einen Preis für seine Arbeit verspricht und dan das doppelte verlang ist es strafbar oder?
Oder gilt eine telefonische Preisabmachung nicht?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheFamousSpy/1647432540478_nmmslarge__0_0_1919_1919_403148a7164f4c591776466ae088b7c2.png?v=1647432541000)
Das kommt darauf an WIE es formuliert und ausgemacht war. Wenn man ein Angebot macht aber angibt, dass es nach Aufwand verrechnet wird, dann geht das in Ordnung, sofern der Mehraufwand belegt werden kann.
Wenn man hingegen von anfang an ausdrücklich einen Pauschalpreis vereinbart, dann nicht.
Grundsätzlich ist es aber sowieso irrelevant, weil du eine mündliche Zusage ohnehin nicht beweisen kannst und du in der Beweispflicht bist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HobbyTfz/1444745492_nmmslarge.jpg?v=1444745492000)
Hallo ElFrido
Sogar bei einem schriftlichen Kostenvoranschlag darf der Betrag um einen bestimmten Prozentwert überschritten werden.
Gruß HobbyTfz
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du keinen schriftlichen Kostenvoranschlag hast, nützt dir eine Telefonabsprache, die Du nicht beweisen kannst, gar nichts.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schriftlich ist beweiskräftiger. Der Handwerker könnte behaupten, Du hättest am Telefon da was missverstanden.