Nutzungsrecht Bilder eines Exposes?

6 Antworten

Frage: Hat der Käufer damit auch die Rechte an den Bildern des Exposes erworben:

Anwort: Nein

Begründung: Der Makler wurde mit einer Vermittlungstätigkeit beauftrat. Die für seine Vermittlung genutzten Medien sind unabhängig von der Dienstleistung. Das alleinige Nutzungsrecht liegt Grundsätzlich beim Makler.

Möchte jemand die Bilder nutzen, muss er sich an den Makler wenden und geziehlt die Erlaubnis einholen und ggf. auch dafür noch einmal bezahlen.

Nutzt jemand die Bilder ohne die Erlaubnis, so verstößt er gegen das Urheberrecht und macht sich Schadensersatzpflichtig.

Zur Immobile und neuen Bildern:

Der Eigentümer hat das Recht, das Haus/die Wohnung nach Voranmeldung zu betreten und zu besichtigen, wenn ein nachvollziehbarer Grund dafür vorliegt. (Jährliche Kontrolle des allgemeinen Zustandes, oder Planung von Reparatur/Wartungsarbeiten, usw.). Hierzu sollte auch das Anfertigen von Bildern für die Veräußerung der Sache fallen. Auch Besichtigungen muss der Mieter der Sache nach vorheriger Ankündigungen über sich ergehen lassen.

Der Makler erstellt das Exposé um zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu vermitteln, so dass dieses Exposé sein geistiges/persönliches Eigentum ist.

Als Käufer musst Du den Makler fragen, ob Du die Eigentumsrechte an diesen Bildern erhältst.

Wenn im Maklervertrag dieses nicht ausdrücklich aufgeführt ist, dann nicht.

Der Urheberschutz liegt beim Makler!

Genaueres sollte aber im Vertrag geklärt werden.