Nur 6 Monate Gewährleistung bei Elektrogeräten?
Ich hab heute bei Primark eine neue Powerbank gekauft und habe gefragt, ob die auch 2 Jahre Gewährleistung hat und die Verkäuferin meine nur 6 Monate. Stimmt das, ist das rechtens?
3 Antworten
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Was die Verkäuferin sagt, interessiert überhaupt niemanden, maßgebend ist ausschließlich das Gesetz, und das sagt ganz eindeutig: 2 Jahre Gewährleistung durch den Händler. Im ersten Jahr geht man grundsätzlich davon aus, daß ein Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat (§ 477 BGB) danach tritt die Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muß beweisen, daß der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war und sich erst nach mehr als einem Jahr gezeigt hat.
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Garantie und Gewährleistung sind was vollkommen unterschiedliches.
Bei Gewährleistung gelten 2 Jahre per Gesetz. Garantie ist freiwillig und beliebig lang.
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Nicht möglich und Gesetzlich nicht erlaubt.
Die Alte hat keine Ahnung.
Genauso wie Millionen Kassierer im Einzelhandel keine Ahnung haben das man seit vielen Jahren Bargeld beim bezahlen abheben kann.
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Daß ein Hersteller gar keine Garantie gibt kann ich mir nicht vorstellen. Was die Gewährleistung angeht habt ihr euch u.U. missverstanden. Die gilt zwwar für 2 Jahre, aber nach sechs Monaten liegt die Beweislast beim Kunden. D.h. der Kunde muß nachweisen daß die Ware schon bei der Übergabe nicht i.O. war. I.d.R. kaum möglich, daher sind es bei Licht betrachtet nur sechs Monate.
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Geh noch mal in Dich und überlege worum es geht, um Garantie oder Gewährleistung. Garantie ist niemals Pflicht. Infos zur Gewährleistung gibt es im Netz ohne Ende. Aber falls Deine Suchmaschine heute versagt:
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Es geht um Gewährleistung, hab ich auch mehrmals jetzt schon geschrieben und das ist auch das, wonach ich um Laden gefragt habe.
Ja sie meinte 6 Monate Gewährleistung, Garantie würde es keine geben.