Gewährleistungs Ansprüche Betriebsaufgabe?

2 Antworten

Meines Erachtens musst du die Gewährleistung geben. Um welche Summen/Geräte geht es denn? Sagen wir mal so, wenn du es unter Angabe deiner Betriebsaufgabe verkaufst, muss dem Käufer ja eigentlich klar sein, dass du für die Gewährleistung nur schlecht greifbar bist, da ihm dann ja nur die ehemalige Geschäftsadresse bekannt ist... Für Bohrer oder Kaffeeautomaten wird da keiner weiter suchen...

Zumindest einigermaßen passend:

https://www.it-recht-kanzlei.de/geschaeftsaufgabe-aufloesung-liquidation-gewaehrleistung-maengelansprueche.html

Wenn Du noch ein Gewerbe angemeldet hast, dann kannst und darfst Du die Gewährleistung nicht ausschließen.