Notwehr oder Rechtswidrig gehandelt?
Guten Tag zsm, es ist eher etwas kompliziert und undurchsichtig das Thema aber es lässt mir einfach keine Ruhe... In der Nacht von Freitag auf Samstag war ich in nem Nachtclub, zum Ende des Abends ließ ich mich von einer Freundin mit ihrem Auto abholen, das in der Nähe geparkt war. Auf dem Weg dahin stießen wir auf einer Gruppe von 5 Mädels die ungefähr in meinem Alter waren c.a 25. Es entzieht sich meiner Kenntnis wie das ganze dort angefangen hat, mit der gegenseitigen Beleidigung. Es wurde mir dann einfach zu blöd und stieg ins Auto ein und wir fuhren los, im selben Zuge sah ich wie ein Mädel aus der Gruppe auf uns zu gerannt kam und gegen das Auto tritt. Bin dann ausgestiegen und die Dame ist dann mit erhobenen Händen, zu einer Faust geballt auf mich zu gekommen und wollte mich Angreifen, darauf hin hab ich ihr aus dem Affekt und aus der Unsicherheit heraus ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das ganze wurde polizeilich aufgenommen aber es wurde von mir noch keine Aussage getätigt bzw ich werde mir ab Montag einen Rechtsbeistand zur Unterstützung holen... War das in euren Augen Notwehr von mir oder nicht? Klar, man hätte auch anders reagieren können ( hätte hätte Fahrradkette)
Danke schonmal im vorraus für die Antworten
3 Antworten
Vollkommen wurscht, wie das hier jemand einschätzt, ein Richter wird in seinem Urteil feststellen, ob dein Schlag strafbare Körperverletzung oder gerechtfertigte Notwehr war. Das hier einzuschätzen, hilft dir nicht.
Prinzipiell sind auch Sachwerte notwehrfähig. Du musst mit deiner Notwehr auch nicht warten, bis du verletzt wirst. Auch unmittelbar vor einem Angriff ist (präventiv) Verteidigung erlaubt.
Da aber winzige Details eine vermeintliche Notwehr zur Straftat kippen lassen, wäre eine Einschätzung nicht seriös.
Soweit ich weiß ist bei Notwehr das mildest Mittel anzuwenden, hättest du sie weggestossen oder wenigstens nur mit der Flachen Hand geschlagen wäre das gegeben aber mit der Faust...
ist bei Notwehr das mildest Mittel anzuwenden....
....., welches Erfolg verspricht.
Besprich das mit dem Anwalt.
Einer Frau brutal die Faust ins Gesicht rammen kommt mit Sicherheit nicht gut an vor Gericht.
Die werden wahrscheinlich davon ausgehen, dass du dich gerächt hast für den Tritt ans Auto.
Das Geschlecht spielt situationsbedingt ein sehr große Rolle. Wenn eine 1,6m Frau mit geballten Fäusten auf einen 1,9m großen Mann zuläuft ist ein Faustschlag ins Gesicht nicht im Rahmen.
dann isses der Körperbau, nicht das Geschlecht.
udn auch ein 1,90 großer Mann muss sich von einer 1,60 großen Frau nicht schlagen lassen.
Ich bin 182, 68 kg leicht und die Dame war schätzungsweise mind 1,73 und war auch nicht erheblich leichter oder zierlicher als ich
Letztlich muss das die Polizei klären. Es wird ja dazu einige Aussagen geben und die von den Freundinnen werden natürlich ein etwas anderes Bild darstellen. Wenn jemand mit erhobenen und geballten Fäusten meckernd auf dich zu rennt ist das ja kein unmittelbarer Angriff. Dazu hätte sie zu einem Schlag auch schon ausholen müssen. Wenn also der Angriff nicht unmittelbar bevorstand, dann ist es auch keine Notwehr. Du hättest halt zuerst eine Abwehrhaltung einnehmen können, da die Absicht des Mädels ja noch unklar war und du aufgrund deiner körperlichen Überlegenheit auch noch genug Zeit gehabt hättest.
Aber wie gesagt, dass ist situationsbedingt von den ganzen Aussagen abhängig. Ich würde es nicht als Notwehr durchgehen lassen.
das Geschlecht darf keine Rolle spielen.
Das ist natürlich richtig.
Wenn ich das Opfer wäre, würde ich den Tritt zugeben und aussagen, dass der Fragesteller voll ausgerastet und auf mich losgegangen ist.
Wenn dazu noch Zeugenaussagen der anderen Mädels kommen, hat er ganz schlechte Karten
Die Version hört sich für mich plausibler an.
das Geschlecht darf keine Rolle spielen.
und nachdem die mit geballter Faust udn in erkennbarer Absicht, zuzuschlagen, auf den Fragesteller losging, ist ein (ebenfalls) Faustschlag absolut im Rahmen!