Notbremsung im Zug – Welche Konsequenzen drohen dem Lokführer??
Heute ereignete sich ein Vorfall während einer Zugfahrt: Eine ältere Dame beugte sich nach vorne, um eine Steckdose zu suchen. Plötzlich führte der Lokführer eine starke Bremsung durch, wodurch die Frau stürzte und sich verletzte. Am Endbahnhof trafen der Krankenwagen und die Bundespolizei ein, da die Frau den Lokführer anzeigen möchte. Wir haben beobachtet, wie die Bundespolizei die Daten des Lokführers aufnahm.
Welche rechtlichen Konsequenzen könnte der Lokführer nun erwarten?
10 Antworten
Zugfahren ist keine Spaßveranstaltung.
Nicht für die_den Tf.: Ein Zug hat viele Tonnen Gewicht, weder ad-hoc beschleunigen noch schnell mal stehen bleiben sind da drin. Das heißt, dass der_die Tf. weit vorausschauend fahren muss und zügig auf geänderte Situationen reagieren muss. Beispielsweise wenn ein Signal vor ihm "zurückfällt". (Der Begriff ist noch aus der Zeit der mechanischen Signalflügel.) Also von Langsamfahrt oder Fahrt auf Halt oder Langsamfahrt wechselt, während er schon im Bremsbereich des Signals ist. Vergleichbares gilt, sollte die_der Tf. bei der Streckenbeobachtung bspw. jemenschen im Gebüsch nahe des Gleises rumkrauchen sehen.
Vorallem wegen möglicher Beobachtungen, die eine Gefahrenabwehr erforderlich erscheinen ließen, wird dem_der Tf. nie ein "böser Wille", Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sein.
Aber auch nicht für Reisende: Es ist jederzeit auf einen sicheren Halt oder festen Stand zu achten. Immerhin hält mensch sich in einem fahrenden Fahrzeug auf.
Die Polizei wird das aufnehmen und eine Stellungnahme des Tf. fordern. Der wird erklären, dass es erforderlich war bspw. vor einem zurückfallenden Signal stärker zu bremsen. Dafür gibt es m. W. keine besondere Protokollierung oder so, s. d. die Behauptung ungeprüft übernommen werden muss. Und das Verfahren kommt gar nicht zur Eröffnung.
Der Fall wird natürlich untersucht werden. Ggf. auch der Fahrtenschreiber des Zuges ausgewertet.
In der Regel bremst der Lokführer aber nicht aus langer Weile. Dafür gibt es sicher einen nachvollziehbaren Grund.
Und selbst wenn er mal etwas stärker gebremst hat als üblich, so ist das noch kein Grund irgendwelche Konsequenzen zu veranstalten.
Kann man nicht beurteilen. Solange der TF innerhalb der Regeln gehandelt hat vermutlich keine.
Kam der Zug zum Stillstand? Also hat der eine Bremsung bis zum Stillstand durchgeführt?
Wenn der gebremst hat weil Mal wieder irgendwelche dullis nen bahnübergang nur als Vorschlag interpretiert haben oder sonst wie in den Gleisen rumgetanzt sind. Oder n Reh oder so etwas drauf war.
Oder ein Signal auf rot gefallen ist ganz plötzlich. Oder es eine technische störung gab etc.
Dann wird man dem TF wahrscheinlich nichts anlassen können. Ist dann halt schlichtweg Pech gehabt.
Der Lokführer hat ganz bestimmt nicht grundlos abgebremst. Die Ursache kann abgeklärt werden, auf eine Anzeige würde ich sicher verzichten.
Habe schon viele gute Antworten gelesen mein Vorschlag wäre noch dass ein Zug auch noch so einen genannten Totmansschalter hat und wenn der Lokführer diesen aus unerklärlichen Gründen loslässt leitet der Zug eine Notbremsung ein die biss zum Stillstand hinaus läuft dies könnte aber Konsequenz haben wenn's keine technischer Fehler war oder keinen Grund dafür gab diesen loszulassen.
Wie kann denn eine Notbremsung über den Stillstand hinauslaufen? Bin selber Lokführer und wir haben bereits die Sifa