Noch einmal Bürgergeld einfach erklären?

2 Antworten

Habe ich doch erklärt, wenn das Jobcenter deinen Bewilligungsbescheid aufgehoben hat, dann musst Du erst warten bis Du deinen anteiligen Lohn bekommst und das dann beim Jobcenter in Kopie einreichen.

Es geht hier nach dem Zuflussprinzip !

Wenn Du deinen anteiligen Lohn noch im Juli aufs Konto bekommst, dann wirst Du von deinen bereits erhaltenen Leistungen für Juli sogar etwas zurück zahlen müssen, oder es wird dann mit einem möglichen Anspruch für August verrechnet.

Bekommst Du das anteilige Erwerbseinkommen erst im August, musst Du für Juli nichts ans Jobcenter erstattet.

Musst dann dem Jobcenter nachweisen was und wann Du wie viel verdient und aufs Konto bekommen hast und dann würde es für den August eine entsprechende Aufstockung vom Jobcenter geben.

https://www.gutefrage.net/frage/neue-stelle-bekomm-ich-noch-geld-vom-arbeitsamt

Bürgergeld wird immer noch im Voraus gezahlt, nicht wie dein Gehalt oder Lohn rückwirkend.

Wenn du also für den Juli bereits die vollständige Leistung erhalten hast, wirst du einen Teil davon zurückzahlen dürfen. Nämlich den Teil, der dir durch die Aufnahme der Arbeit nicht mehr zusteht.


isomatte  27.07.2024, 15:41

Aber nur dann, wenn der anteilige Lohn von Juli noch im Juli aufs Konto kommt, sonst muss nichts ans Jobcenter erstattet werden.

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