Nicht so verstanden?
Hallo an alle!
Ich beschäftige mich momentan mit meinem Führerschein, und bin beim Lernen auf diese Frage gestoßen, bei der es sich um ein besonders gekennzeichneten Gehweg handelt, in der mir das Parken gewährleistet werden kann.
Nun zu meine Verzweiflung, was muss ich mir unter diesem Bild vorstellen?
Danke schonmal!
1 Antwort
Laut StVO § 42 Abs. 4 dürfen Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 2,8 t auf besonders gekennzeichneten Gehwegen parken.
Das ist das Schild dazu:
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
