Neues KFZ Tüv Anmeldung etc. Reihenfolge?
Hallo zusammen,
aktuell besitze ich 2 Autos davon eins angemeldet mit Tüv (Passat) und eins abgemeldet ohne Tüv (golf). Nun möchte ich meinen Passat verkaufen und den Golf fertig machen. Wie ist jetzt die Reihenfolge + gibt es eine Möglichkeit einen alten Versicherungstarif (tolle Konditionen und Preis) bei Fahrzeugwechsel zu behalten oder muss man sich neu versichern?
Meine gedachte Reihenfolge ist: Passat abmelden - Versicherung Kündigen bzw. umschreiben - Kurzzeitkennzeichen für TÜV Zulassung vom Golf - Versicherung für den Golf abschließen - Golf regulär Zulassen
liege ich damit richtig?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich freue mich über eure Antworten :)
6 Antworten
...gibt es eine Möglichkeit einen alten Versicherungstarif (tolle Konditionen und Preis) bei Fahrzeugwechsel zu behalten oder muss man sich neu versichern?
Beim Fahrzeugwechsel gibt es auch einen neuen Versich.vertrag und neue Bedingungen.
Du kannst den Golf direkt bei der Versicherung anmelden, dann bekommst du auch eine eVB-Nummer für die Zulassung. Wenn du den Passat dann innerhalb von zwei Wochen abmeldest, geht das alles nahtlos und du bekommst eine Änderungsrechnung mit tagesgenauer Abrechnung von der Versicherung.
Den Golf kannst du dann zum TÜV vorführen und anmelden und den Passat anmelden. Die Meldung über An- und Abmeldung erfolgt automatisch an die Versicherung (und den Zoll, für die Kfz-Steuer).
Du teilst der Versicherung die Daten vom Golf mit, und dass dieser den Passat ersetzt. Der Vertrag wird dann auf den Golf geändert. Dazu bekommst du dann die eVB-Nummer zur Anmeldung des Golf. Der Vertrag für den Golf läuft dann automatisch ab Zulassung und ab dann hast du i.d.R. zwei Wochen Zeit, den Passat abzumelden. Über die An- und Abmeldung bekommt die Versicherung automatisch Bescheid. Nach Abmeldung des Passat dauert es dann meist 1-2 Wochen, manchmal auch länger, bis die Vertragsunterlagen für den Golf und die Rechnung (tagesgenaue Endabrechnung Passat und neue Rechnung Golf) bei dir ankommen!
Einen „neuen“ Vertrag gibt es in dem Fall nicht, der bestehende wird nur geändert!
Und die Zulassungstelle weiß auch, wie ich versichert sein möchte?
Hat bei mir noch nie geklappt.
Die Zulassungsstelle hat mit der Versicherung nichts zu tun. Die melden nur anhand der eVB-Nummer an deine Versicherung, dass das Fahrzeug zugelassen ist (und benötigen die eVB-Nummer als Nachweis, dass eine Versicherung besteht).
Wie das Fahrzeug versichert wird, klärst du mit der Versicherung!
Zitat, aus der falschen Antwort:
geht das alles nahtlos und du bekommst eine Änderungsrechnung mit tagesgenauer Abrechnung von der Versicherung
Daran ist nichts falsch, solange du vorher mit der Versicherung alles geklärt hast und die Versicherung keinen Mist baut!
Von vorher ist in Deiner Antwort nichts zu lesen, was den Passat angeht. Auch ein Verkauf wird eben nicht mitgeteilt von der Zulassungsstelle.
Ich habe doch geschrieben, dass du den Golf direkt bei der Versicherung anmelden kannst. Ich war davon ausgegangen, dass klar ist, dass du der Versicherung dann auch mitteilst, wie der Golf versichert werden soll!
Und einen Verkauf kann die Zulassungsstelle auch nicht mitteilen, wie auch? Aber eine Ab- oder Ummeldung des Passats wird von der Zulassungsstelle an deine Versicherung gemeldet. Also spätestens, wenn du oder der Käufer den Passat ab- oder ummeldet, bekommt deine Versicherung automatisch Bescheid.
Der alte Versicherungsvertrag kann mit genommen werden. Die Rabattierung geht nicht verloren.
Hast Du das vielleicht gut, geht bei meiner nicht. Da gibt es tagesaktuell immer die aktuell gültigen AKB.
Du kannst den Golf mit auf deinen Rabatt versichern. viele Versicherer bieten das an, hat aber den Nachteil, dass wenn ein Fahrzeug verunfallt, das zweite auch den Rabatt verliert. Allerdings ist das bei dir ja halb so tragisch, das die Zeit, in der du zwei Fahrzeuge angemeldet hast überschaubar bleibt.
lg, Anna
Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat. Viel Glück.
Bei meiner sind die aktuellen Tarife besser, im Vergleich zu den alten.
Kommen Deine Vorschläge wirklich von Deinem Makler, ich bin irritiert.
Wird das Auto verkauft, wird die Versicherung mitverkauft, kann also nicht gekündigt werden.
Wird das gute Stück vorher abgemeldet, und ohne Versicherung verkauft, kann auch nichts gekündigt werden.
Hat der Golf noch/schon Kennzeichen, darf damit ja vor der Zulassung zum TÜV gefahren werden, wozu die Orgie mit KZK?
Der Plan ist, den Passat abzumelden und zu verkaufen und im gleichen Zug, den Golf mit "gleichem" Vericherungstarif und vorhandenem Kennzeichen des Passats anzumelden.
Und warum steht das so nicht in der Frage, und so wird das auch nichts.
Aber das hat Dein Vers.-Makler bestimmt auch schon gesagt.
Jetzt muss ich nochmal nachfragen. Ändere ich dann den Versicherungstraif von Passat auf Golf oder muss ich einen zusätzlichen Vertrag für den Golf abschließen und mit Abmeldung die Versicherung für den Passat kündigen?