Neuer Bußgeldkatalog?Was ist nun richtig?
Hallo!
Ich habe jetzt viel von verschiedenen Leuten gehört und viel gelesen, aber irgendwie steht überall was anderes.
In der Probezeit muss man ja nur zu einem Aufbauseminar wenn man 21 kmh zu viel war, richtig?
Mir wurde nämlich was gesagt von 14 kmh, dann von 16 kmh und sonst was. Was stimmt denn nun? Achja und dass der Führerschein dann generell sofort weg ist. Woanders lese ich aber, dass wenn man ein Aufbauseminar macht man sogar noch fahren darf, wenn es nicht 26kmh außerorts(!) zu viel waren.
1 Antwort
Was stimmt denn nun?
Das, was der Gesetzgeber in der vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020 festgelegt hat:
88. Im Anhang zu Nummer 11 der Anlage wird Tabelle 1 wie folgt geändert:
a) In Abschnitt a wird in der laufenden Nummer 11.1.5 in der Spalte „Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften“ und in der laufenden Nummer 11.1.6 in der Spalte „Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften“ jeweils die Angabe „1 Monat“ eingefügt.
Somit ergibt sich ein Fahrverbot ab einer Überschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und ab 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Eine aktuelle Fassung dieser Tabelle, in der diese Änderung bereits eingetragen ist, findest du beispielsweise auf der Seite des Bundesamts für Justiz.
Alle anderslautenden Aussagen, insbesondere die von dahergelaufenen Contentmills mit "Bußgeldkatalog" im Namen, entsprechen nicht den Vorgaben des Gesetzgebers und sind somit bedeutungslos.
Danke! Das gilt dann auch für die Probezeit ab 21kmh, also dass man ab da zum Aufbauseminar muss?