Neuer Betreuer stand vor der Tür und drehte durch?

3 Antworten

Leider wird deine Vorgeschichte nicht erwähnt.

Warum hast Du einen Betreuer und warum bist du in psychiatrischer Behandlung?
Man kann eine Person nicht einfach so zwangseinweisen. Dies ist nur bei akuter Fremd- und Eigengefährdung notwendig und bedarf einer richterlichen Anordnung (sofern kein Gefahr im Verzug besteht, dann würde auch die Polizei reichen).

Edit: oder natürlich Gründe gem. PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz)

Und dass man dich für den Rest deines Lebens in irgendein betreutes Wohnen steckt halte ich für unwahrscheinlich.

Außerdem darf die gesetzliche Betreuung ausschließlich für die Bereiche entscheiden, für die sie vom Gericht beauftragt wurde - das musst du dann nachforschen. Sie muss außerdem in deinem Interesse handeln und wenn möglich auch deinen Wünschen nachkommen.

wegen Einbruchs

Das war kein Einbruch, wenn dann lediglich ein Hausfriedensbruch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – solides Verständnis der Gesetze

MissyCooper 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 00:46

Ich habe das Schreiben wie erwähnt nie erhalten mit der Betreuung. Genauso wenig die Schreiben mit der Einladung zu den Vorstellungsgespräch beim Gericht.

Als ich dort anrief beim Gericht, sagten die mir, sie sei für "alle Bereiche" zuständig.

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xXTevlonXx  11.07.2024, 00:48
@MissyCooper

Dann bitte doch bitte "erneut" um den Brief der Bestellung des Betreuers und deren Zuständigkeiten, zur Not auch zum "abholen".

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Ja, sie kann und wird dies tun.

Also sagte ich zu der Frau: "Wenn Sie darauf bestehen, kann ich Ihnen wirklich eine überhauen

Allein diese Deine Aussage berechtigt sie dazu neben allem Anderen. Wenn Du in Zukunft in der Psychatrie wieder ein auffälliges, gewalttätiges Verhalten zeigst wirst Du fixiert, freue Dich darauf. Dann wirst Du medikamentös so eingestellt das Du brav und folgsam wirst, so richtig lammfromm. Fallls Du jemals wieder raus willst.

Nebenbei :

Mit Schlafen bis Mittag ist es auch vorbei in der geschlossenen Abteilung, da stehst Du MORGENS auf und wirst therapiert.


MissyCooper 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 00:47

Es geht nicht um die Klinik. Sondern um die Drohung um dieses geschlossene betreute Wohnen was sie erwähnte.

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Vanaheim  11.07.2024, 00:49
@MissyCooper

Das ergibt sich aus Deinem Verhalten und Deiner Beurteilung in der Psychatrie, man urteilt das Du allein wohnen kannst oder das Du es nicht kannst.

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Also bei einem derartigen Gebahren sind Zweifel daran, ob es sich wirklich um eine Betreung bzw. für dich amtlich bestellte Betreuerin handelt, mehr als angebracht.

Ich würde tatsächlich auf Grund der Tatsache, dass noch kein Brief etc. kam, dies mal überprüfen lassen. am Besten durch einen rechtsbeistand.