Neubauwohnung: Falsches Fenster geliefert - Was tun?
Guten Morgen!
Wir sind seit Ende 2020 Besitzer einer Eigentumswohnung bzw. einer im Bau befindlichen Wohnung. Diese hätte bereits seit 08/2021 fertiggestellt sein sollen; der Bauträger befindet sich bereits im Verzug - u. a. Corona und Rohstoffmangel geschuldet.
Wir hatten mit dem Bauträger vereinbart, als Terrassenfenster eine Schiebetür mit einem festen Element auf der rechten Seite und das Schiebeelement auf der linken Seite, zu erhalten. Am Samstag kam das besagte Fenster auf der Baustelle an und es ist falsch geliefert worden: das feste Element auf der linken Seite, das Schiebeelement auf der rechten Seite.
Für uns persönlich ist - sofern wir das Fenster so nehmen, wie es ist - der Raum bzw. unser Wohnzimmer absolut unbrauchbar. Es gibt nur eine Möglichkeit in dem Raum unsere Couch zu stellen, wobei das L-Eckteil vor dem feststehenden Teil stehen sollte. Selbst wenn man die Eckcouch weiterhin vor das zu öffnende Schiebeelement stellt, hätte man nur noch 28cm Durchgang. Das ist für uns sehr unschön und nur ein Kompromiss, mit dem insbesondere ich womöglich nicht auf Dauer glücklich bin. Für die Schiebetür müssten wir grundsätzlich auch, da sie nicht dem Standard der Baubeschreibung entspricht, einen Aufpreis in Höhe von 2000 EUR zahlen.
Der Bauträger - der die Schuld auf den Fensterhersteller schiebt - hat uns daher zwei Optionen angeboten:
Option 1: Fenster so nehmen wie es jetzt geliefert wurde und der Einzug kann in ca. 2 Wochen erfolgen und er erlässt uns 500 EUR auf den Aufpreis.
Option 2: Er gibt das gelieferte Fenster zurück und bestellt ein neues mit Lieferzeiten von ca. 6-8 Monaten; was den Einzug entsprechend nach hinten verschieben würde.
Zur besseren Einordnung noch der Hinweis, dass die Wohnung quasi fast bezugsfertig ist: Es fehlt nur noch das Fenster und der Parkettboden.
Die dritte Option, die wir ihm vorgeschlagen haben, dass das Fenster eingebaut wird und dann ausgetauscht, sobald das neue da ist, kommt für den Bauträger nicht in Betracht. Der Fehler läge bei Schüco, nicht bei ihm und es wären trotzdem doppelte Kosten für ihn.
Was meint ihr? Wie würdet ihr entscheiden?
15 Stimmen
9 Antworten
Ich wäre voll für das Austauschen der Fenster. Jedoch sollte man auch bedenken, wie das Fenster den Eintritt auf den Balkon/Terrasse beeinflusst. Ich nehme Mal an, dass ihr eine Terrasse habt. Generell ist es dann nicht so schlimm, es sei denn ihr müsst dadurch tatsächlich die ideale Möbelausstattung ändern. Wenn der Parkett auch noch nicht fertig ist, würde ich davon Abraten, sofort einzuziehen. Die paar Wochen noch dafür zu warten ist nicht schlimm. Ich habe nur bedenken, ob in der Zwischenzeit die Stelle mit dem Fenster einfach so offen ist, sodass auch Regen reinkommt, oder nur einfach so mit Folie bedeckt wird, oder ob das falsche Fenster bis zuletzt drinbleibt 🤔
Das Fenster bzw. die Schiebetür führt auf unsere Terrasse. Der Außenbereich ist von dem falschen Fenster nicht betroffen. Lediglich der Innenbereich wäre von der Möbelausstattung davon betroffen. Wir haben uns vorgestellt, dass Eckteil einer L-Couch vor das festlegende Element zu stellen. Wenn wir das tun, hätte unser Durchgang aus der Tür nur noch 28cm breite. Selbst wenn wir ein Sofa ohne Eckteil stellen würden, wären es maximal 60cm mehr Durchgang und man müsste sich immer über das Sofa strecken um den Hebel zum öffnen der Schiebetür zu bedienen.
Ja, ich würde das Fensterelement tauschen lassen. Aber jetzt tortzdem schonmal einziehen. Wenn es einen vereinbarten Einzugstermin gibt, dann muss der auch gehalten werden. Das falsche Element kann zunächst verbaut und dann in max. 2 Tagen getauscht werden. Es ist ja von den Dimensionen richtig. Das kriegt jeder vernünftige Fensterbauer hin.
In der Abnahme wird der Mangel aufgenommen und die letzte Zahlung wird solange zurückbehalten, bis das Element getauscht ist.
Ja so würde ich es anstreben. Wenn der Bauträger euren Einzugstermin um 6-8 Monate verschiebt, müsste ihm das doch deutlich teurer kommen, das kann unmöglich seinem Interesse sein.Da würde ich mal die Vertragsstrafen anschauen.
Wenn er das Fensterelement nicht einbaut, dann liegt ein "wesentlicher Mangel vor", die Wohnung ist also nicht abnahmefähig und die Abnahme kann verweigert werden. Oder bauträger verließt die Öffnung provisorisch, aber natürlich reversibel. Sodass das richtige Fensterlement dann problemlos eingebaut werden lann.
Ich würde mir einen baulich bewanderten Gutachter hinzuholen, der euch hilft bei einem Gespräch, die Lösung auf den Weg zu bringen. Der kostet euch die Stunde vermutlich 100-150€. Dann wird er 2 Stunden da sein, und noch ein kleines Schreiben aufsetzen. Kostet dann alles vielleicht 500-600€ aber danach muss das dann klappen.
Wenn der Bauträger zu blöd dafür ist, könnt ihr auch einen Extension of Time Claim machen. Also eine Schadensersatzanforderung für den zeitlichen Verzug ankündigen. Die Kosten kann sich der Bauträger vom Fensterhersteller zurückholen, wenn der Fensterhersteller versagt hat. Falls der Bauträger selber den Fehler gemacht hat dann muss er für sein Versagen geradestehen. Alles schriftlich und mit Anwalt natürlich.
Die Frage ist doch, ist es mir Wert?
Habe ich Recht und bekomme es, habe aber eine Menge Stress oder gebe ich nach und kann mit der Situation leben?
Da vermutlich die Liefertreue der Unternehmen eher noch abnehmen wird, würde ich zu Option 1 tendieren.
Die Miete, die du damit sparst, reicht locker für ein neues Fenster aus eigener Tasche oder für eine "Nachrüstung" durch den Bauträger.
Die Rückzahlung würde ich einrechnen oder noch ein bisschen hochhandeln und mir für die Zwischenzeit über Ebay Kleinanzeigen eine Couchgarnitur organisieren, die mit dem jetzigen Fenster kompatibel ist.
(Natürlich kann man wegen solcher Geschichten vor Gericht ziehen, erfahrungsgemäß verlieren dabei aber alle.)
Danke. Verstehe ich es richtig, dass du darauf bestehen würdest, dass das am Samstag angelieferte und falsche Fenster nun eingebaut wird und dann bei Ankunft des neuen getauscht wird? Der Bauträger teilte uns gestern mit, dass sie das aus Kostengründen nicht übernehmen wollen und er uns nur die zwei oben genannten Optionen zur Wahl stellt.