Nebenverdienst Steuer?
Wie viel zusätzliches Einkommen ist steuerfrei? bzw. wie wird Nebenverdienst versteuert?
3 Antworten
Wie viel zusätzliches Einkommen ist steuerfrei?
Grundsätzlich sind erstmal alle Einkünfte steuerpflichtig, wenn nicht eine Steuerbefreiung nach § 3 EStG greift.
Das kommt darauf an, welche Steuerbefreiung greift. Im Rahmen der Ehrenamtspauschale ist eine Aufwandsentschädigung von bis zu 840 € steuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, § 3 Nr. 26a EStG.
Als Übungsleiter im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG sind bis zu 3.000 € Aufwandsentschädigung steuerfrei.
bzw. wie wird Nebenverdienst versteuert?
Das kommt darauf an um welche Art von Nebenverdienst es sich handelt und was man genau macht. Ein Minijob wird durch den Arbeitgeber versteuert (pauschal oder individuell).
Ansonsten sind die meisten anderen Tätigkeiten anmeldepflichtige und steuerpflichtige Gewerbe. Nicht abschließend aber häufige Gewerbe:
- An und Verkauf von Dingen über Handelsportale mit Gewinn
- Spenden erhalten via Social Media
- Umfragen gegen Bezahlung
- Dropshipping
- Prop-Trading
- Produkttests (z.B. Amazon Vine)
Der Nebenverdienst erhöht das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Nebenverdienst bei einer Zweitbeschäftigung wird die Steuerklasse 6 angesetzt.
Eine Ausnehme ist der Minijob, denn der wird pauschal versteuert.
Sehr geehrter Fragesteller!
Es gibt in der Einkommensteuer keinen zusätzlichen Grundfreibetrag für Nebeneinkünfte. Ihr Nebenverdienst wird ganz regulär der Einkommensteuer unterworfen.
Bedeutende Ausnahmen:
Nicht der Einkommensteuer unterliegen "geringfügige Beschäftigungen" und "kurzfristige Beschäftigungen", die vom Arbeitgeber pauschal lohnbesteuert werden.
Außerdem können Sie aus einer nebenberuflichen "Übungsleitertätigkeit" für eine staatliche, kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Organisation 3.000,- € pro Kalenderjahr einkommensteuerfrei vereinnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
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