Nebenkostenprivileg Internet via kabelTV?

1 Antwort

  1. Der Vermieter bzw. die WEG hätte zum 30.6.2024 ein Sonderkündigungsrecht gehabt. Wenn er das nicht genutzt hat, ist das sein Problem
  2. Ihr könnt Euch daran beteiligen oder auch nicht. Das ist Eure Entscheidung
  3. Wenn Ihr allerdings die Kabelinfrastruktur (nicht Telefon) nutzt, dann müsst Ihr Euch auch an den Kosten beteiligen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig