Nebenkostenguthaben wann auszahlung?

5 Antworten

Mieter haben aufgrund der Schuldrechtsparagraphen 30 Tage Zeit, um evtl. Nachzahlungen zu leisten. Das gleiche Recht haben dann auch Vermieter ab Ausstellung, bzw. Versand der Abrechnungen. Meistens zahlen sie aber schneller, jedoch nicht, wenn gerade der Weihnachtsurlaub ansteht. Gerade diesmal hatten wir vom 24. an gerechnet nur 2 Arbeitstage noch in 2024 und 2 in 2025. Die meisten Büros haben in dieser Zeit einfach komplett geschlossen.

Man hat versucht, die Abrechnungen eiligst noch vor Weihnachten fertig zu stellen. Der nächste Schritt, Rückzahlungen zu erstatten, folgt dann wohl in der kommenden Woche.

Paar Tage vielleicht. Allerdings lag mein Fall nicht inerhalb von Feiertagen/Urlaubszeit.

Das geld wir din den nächsten 2 Wochen bestimmt kommen. Wenn nicht, dann sprich mit denen nochmal. Hilft das auch nicht, dann setze schriflich eine angemessene Frist zur Zahlung. Verstreicht die auch, dann musst du klagen.

Aber wie gesagt, warte erstmal ab.


bwhoch2  03.01.2025, 14:09
Verstreicht die auch, dann musst du klagen.

Nein, muss man nicht. Dann behält man den Betrag von den nächsten Mietzahlungen ein und teilt das dem Vermieter mit.

Callidus89  03.01.2025, 14:43
@bwhoch2

Ah ok. Hätte nicht gedacht, dass man das einfach verrechnen darf.

Aber Nacht auch Sinn, da sich wie hier ja beide Seiten eh über die Höhe der Erstattung einig sind.

bwhoch2  03.01.2025, 16:20
@Callidus89

§387 BGB und folgende: Aufrechnung.

Sie darf nicht erfolgen, wenn die Forderungen oder eine davon streitig ist.

Angenommen, Du sollst lt. Abrechnung eine Nachzahlung leisten, aber Du bist der Meinung, dass Du stattdessen Geld zurück bekommen sollst, wäre eine Aufrechnung nicht erlaubt, bis der Streitfall gelöst ist.

Wenn aber Klarheit besteht und in dem Fall, dass der Vermieter eine Abrechnung mit einem Guthaben für Dich erstellt hat und demgegenüber besteht die berechtigte Forderung des Vermieters für die Mietzahlung, so sind beide Beträge unstreitig und somit kann aufgerechnet werden.

Normalerweise müssen Vermieter Guthaben aus NK-Abrechnungen umgehend erstatten.

Nun ist es aber so, besonders bei großen Wohnungsunternehmen und besonders zum Jahresende etwas länger dauert. Meißt arbeiten die Verwaltungen nicht ab kurz vor Weihnachten bis Ende der ersten Januarwoche.

Warte noch ein paar Tage und frag dann, wenn nicht inzwischen gezahlt, noch mal nach.

Ich als Vermieter erstatte evtl. Guthaben meiner Mieter immer binnen einer Woche. Allerdings rechne ich auch nicht erst kurz vor Ultimo ab, sondern schon Anfang des Jahres, sofern ich alle nötigen Belege habe.

Wahrscheinlich wurde zwischen Weihnachten und Neujahr dort nicht gearbeitet, was nicht ungewöhnlich ist. Nicht wenige Unternehmen beginnen erst am Montag wieder.


bwhoch2  03.01.2025, 14:11

... und für viele gilt: ...beginnen erst am Dienstag wieder, wenn dort Feiertag ist.

Naja, eine Nachforderung ist binnen 4 Wochen fällig, somit sollte der Vermieter auch sonne Frist haben.

Bezahlt der Mieter nach 2 Monaten, sollte der Vermieter auch nach 2 Monaten erst sollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung