Nebenkostenabrechnung rechtens? Erscheint uns viel zu teuer! 500 Euro Nachzahlung

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Hallo Schokostrolch, im Durchschnitt rechnet man pro Person und Jahr 30 - 35 cbm Wasser, wären für 2 Personen also 60 - 70 cbm. Aber aufgrund besonderer Umstände (weil man extrem viel duscht oder aufgrund unbemerkten Defekts wie kaputte Toilettenspülung etc.) sind natürlich auch überdurschnittliche Verbrauchswerte möglich. Wie wurde der Verbrauch bei euch berechnet? Gibt es Wasserzähler und wurde ein Ableseprotokoll erstellt? Ist es auszuschließen, dass bei vorhandenen Verbrauchszählern nicht noch andere Abnahmestellen das Wasser verbraucht haben, welches letztlich über Euren Zähler lief? Und woher kommt die Gebühr "Kaltwasserberechnung"? Die Kosten für die Wasserabrechnung sind meines Wissens nicht umlagefähig, genau wie eine Nutzerwechselgebühr nur zulässig ist, wenn dieses im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Sieh doch mal hier nach: http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/umlagefaehigen-betriebskosten/ Ich würde diese Abrechnung beanstanden. Bis zur Klärung braucht eine Nachzahlung nicht geleistet werden.Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

schon die Nutzerwechselgebühr ist nicht rechtens, da es sich um Verwaltungskosten handelt, die der Vermieter selbst tragen muß. Zum Wasserverbrauch nur mal mein Gefühl: Ist recht hoch, prüfe doch erst mal die Ablesedaten der vorangegangenen Abrechnung. Die Kosten für qm³ Wasser dürftest du über das zuständige Wasserwerk rausbekommen.


Tabaluga1961  23.10.2009, 15:06

der schlaue V weiß das und vereinbart außerhalb der BK die Übernahme der Nutzwechselgebühren. Und dann ist es doch rechtens.

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tja wofür gibt es Wasserzähler. Die kann man wunderbar selbst ablesen und den Verbrauch kontrollieren. Schade nur, das ihr das nicht gemacht habt.

ich finds immer klasse, im ganzen Jahr wird fleißig der Hahn aufgedreht und wenn die Rechnung kommt wird man nur noch abgezockt. Ich gehe mal davon aus, das die Zähler in der Eichzeit sind. Was anderes wird sich kein normaler V leisten.