Nebenkostenabrechnung für Dinge die nach meinem Auszug gemacht wurden erlaubt?

3 Antworten

23.05.23

Ist das das Rechnungsdatum? Oder das Datum an dem die Arbeiten ausgeführt wurden?

Ich vermute mal, das ist das Rechnungsdatum und die Gartenpflege wurde schon an mehreren Tagen vorher gemacht.


Packo2025 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 11:16

Rechnung lief auf den 30.05

also der 23.5 ist der Tag an dem die Arbeit von zwei Leuten jeweils 7,25 std lang erledigt wurde

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Deine Skepss ist berechtigt. innerhalb der BK-Jahresabrechnug kann nur dein Nutzungszeitraum berücksichtigt werden. Und in dem haben keine Arbeiten durch die Firma stattgefunden, denn der Auftrag wurde erst nach deinem Mietende zwischen Vermieterin und Firma vereinbart.


Packo2025 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 11:20

Bin ich denn da auch rechtlich auf der sicheren Seite wenn ich die Gartenpflege nicht bezahle?

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Da dieser Posten vermutlich einmal jährlich anfällt und die Gesamtkosten dann umgelegt werden, würde ich sagen, dass das zulässig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Packo2025 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 21:52

Wäre der Posten ein Jahr zuvor bereits aufgetaucht in dieser Größe würde ich zustimmen und hätte keine Bedenken das zu zahlen.
Allerdings ist die Gartenpflege in diesem Jahr zum ersten Mal von einer Firma getätigt wurden. Und dies ist halt erst nach meinem Auszug gewesen.
Somit müsste ich ja für etwas zahlen was ich nicht in Anspruch nehmen konnte und bin daher skeptisch ob das so zulässig ist.

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