Nebenerwerb Unterwäsche beim Arbeitgeber melden?

4 Antworten

Du solltest auf jedem Fall deinen AG informieren. Bilder verkauft auch der ein oder andere Möbelhaus auch... aber auch einen Nebenjob kann bedeuten, dass du die Arbeitsleistung deinen AG nicht im vollen Umfang zur Verfügung stellst.

Meist hat der Ag auch nichts dagegen.....und wenn müsste er auch Gründe in letzter Instanz benennen.

Als AG würde ich sicherlich anders reagieren, wenn ich es mitbekomme ohne es zu wissen.

auf jeden Fall solltest Du Deinen AG über Deinen Online Handel informieren, aber als Produktgruppe kannst Du ja "gebrauchte Kleidung" angeben, das entspricht der Wahrheit, und Du hast nicht offenbart, welche Kleidung sich dahinter verbirgt

Theoretisch könntest du in deinem Online-Handel auch Möbel verkaufen und dann wäre es eine Konkurrenz.

Ich würde einfach sagen, dass du Online-Handel mit Klamotten betreibst, dann sollte das kein Problem sein

Der Arbeitgeber darf nicht denken, dass du eventuell auch Möbel verkaufst. Soweit geht es ihn daher etwas an, was genau du machst.

Es wäre doch problemlos, wenn du das als "Onlinehandel mit Kleidung" bezeichnest. Von den Bildern musst du nicht unbedingt etwas sagen.