Nebelschlussleuchte kaputt?

4 Antworten

Es gibt ja auch keine Pflicht sie anzumachen

Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Nebel genutzt werden, wenn die Sichtweite 50m beträgt. Das erkennt man an den sogenannten Pinguinen hinter der Leitplanke oder am Straßenrand. Der Abstand zwischen ihnen beträgt ja 50m.

In solchen Situationen darf auch nur 50kmH gefahren werden.

Du als Fahrzeugführer bist dafür verantwortlich, dass alle Funktionen deines Autos einwandfrei funktionieren.

MfG

Wenn ein Fahrzeug eine Nebelschlußleuchte installiert hat, dann muß sie funktionsfähig sein, sonst kann man eine Verwarnung oder ein Bußgeld bekommen.

Spätestens bei der nächsten HU muss sie funktionieren.

Was dran ist muß auch funktionieren.