Namensänderung von Pflegekind? Geht das?

4 Antworten

Ob es möglich ist oder nicht entscheidet die Rechtslage da wo ihr lebt.

In der Regel muss ein triftiger Grund vorliegen. Was ein triftiger Grund ist, muss zum Wohl des Kindes sein und ihm Nachteile ersparen, wenn es seinen alten Namen behalten muss.

Wird überall etwas anders gehandhabt.

Erkundige dich bei deiner Gemeinde oder besser bei einem Anwalt für Familienrecht.

Die Pflegefamilie hat da kein Mitspracherecht.

Kinderwünsche sind vielfältig - aber nicht ernst zu nehmen.

Der soll warten bis er mal 18 ist -

Wenn ihr verheiratet seit und dein Mann deinen Sohn adoptiert kann dein Sohn den Namen tragen und er kann auch bei euch wohnen,da ihr eine Familie seit. Da kann die Pflegefamilie nichts gegen machen. Klär das mit dem Anwalt für Familienrecht ab er muss auch die Anträge dafür stellen,beim Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

informier dich mal über stiefkindadoption.

dass der junge nicht bei euch lebt, machts nicht einfacher, auch wenn die pflegefamilie kein mitspracherecht hat.

namensänderung allein ist wohl in dem fall nicht möglich.