Namensänderung fürs Kind nach Scheidung?
Meine Frau und ich lassen uns grade scheiden. Im Trennungsjahr bekam sie einen Sohn mit ihrem neuen Partner. Als der Lütte geboren wurde bekam er automatisch meinen Nachnamen.
Nun würde ich gerne wissen wenn wir uns scheiden lassen und sie ihren Mädchennamen wieder abnehmen möchte, ob der Lütte ihren Mädchennamen auch annehmen kann?
vielen Dank :)
2 Antworten
Hallo Leandra,
das Kind behält nach der Scheidung den bisherigen Familiennamen. Grund ist, dass das Kind in seiner kontinuierlichen Entwicklung nicht bereits dadurch gestört wird, dass es den Namen wechseln muss. Identitäten wechselt man nicht einfach so.
Heiraten Sie erneut, kann Ihr Kind aus erster Ehe Ihren neuen Familiennamen annehmen. Ab einem bestimmten Alter kann das Kind aber auch ablehnen, wenn Sie seinen Nachnamen ändern möchten. Vor allem dann, wenn Sie in der zweiten Ehe Kinder haben, führen alle Kinder einen einheitlichen Familiennamen. Ihr Kind wird "einbenannt". Es kann aber auch einen Doppelnamen führen, den es aus seinem früheren Familiennamen und Ihrem neuen Familiennamen zusammensetzt.
Näheres zum Namensrecht nach der Scheidung lesen Sie gerne hier (Ziffer 4):
https://www.scheidung.de/namensaenderung-nach-scheidung.html
iurFRIEND®AG
Ich danke für die hilfreiche Antwort! Hat mir sehr weiter geholfen! :)
Wenn die Frau ihren Mädchennamen wieder annimmt, wäre das möglich, daß das Kind auch diesen bekommt. Allerdings kann auch der Neue Partner seinen Namen hergeben. Wichtig aber ist in jedem Fall, daß in der Geburtsurkunde der richtige Vater angegeben ist und nicht du.