Namen streichen lassen?

7 Antworten

Wenn ein Vorname anstößig oder lächerlich klingt, dann ist es möglich diesen zu ändern.

Dazu musst du den Standesbeamten von der Notwendigkeit der Namensänderung überzeugen.

Sammle alles was dich an diesem Vornamen stört.

Drucke dir die Übersetzung aus dem Russischen für Swinja aus. Besorge dir von einem Arzt ein Schreiben oder sogar einen Attest, dass du seelisch unter diesen Hänseleien leidest oder dadurch sogar krank wirst.

Also alles was du gegen diesen Vornamen findest, musst du im Standesamt vorlegen und hoffen, dass der Standesbeamte dir glaubt.

Danach wird er dir den Rest bzw. den weiteren Ablauf erklären.


mahmuthabibi  26.01.2018, 11:38

in dem Fall 0 Chance, Namensrecht ist sehr strikt. Antrag wird abgeleht weil der name nicht lächerlich ist. das ist ein ganz normaler frauenname, sonst würden die josefines, gerdas, karlas, usw alle auch ändern wollen. Standesamt ist hierfür auch nicht zuständig. Amt für recht.

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sumi79  26.01.2018, 12:32
@mahmuthabibi

Eine ähnliche Meinung habe ich schon bei einer anderen Antwort kommentiert.

Ich übernehme sie mal und füge hier mal ein.

"Es sind für eine Entscheidung verschiedene Faktoren ausschlaggebend. Das macht jede Entscheidung diesbezüglich ganz individuell.

Gesetzlich ist ein "wichtiger Grund" als die Voraussetzung für eine Namensänderung vorgeschrieben. Diese Gründe können unterschiedlich sein und werden alle vom Gesetzgeber nicht aufgezählt. Der anstößig oder lustig klingende Name ist nur ein Beispiel.

Im Endeffekt führt die Gesamtheit der gegebenen Umstände zur einer positiven oder negativen Entscheidung des Standesbeamten.

In Ihrem Beispiel sind weder der Vorname "Rosa", noch der Nachname "Schlüpfer" negativ besetzt. In Kombination ergeben sie aber eine unzumutbare Situation. Wer z.B. mit einer Familiennamenkombination "Groß" und "Maul" eine Namensänderung beantragt, dem wird sie hochwahrscheinlich genehmigt, obwohl weder "Groß", noch "Maul" einzeln weder anstößig, noch lustig klingen.

Es kann also durchaus sein, dass der Vorname in Verbindung mit anderen Faktoren einen "wichtigen Grund" für eine Namensänderung ergeben kann.

Man muss es dem Standesbeamten nur plausibel erklären und belegen können.

Ich bin also nicht einverstanden mit Ihrer Aussage und empfehle Ihnen bezüglich des "strickten Namensrechts" sich genauer zu informieren."

Es gibt viele "Anna's" die ihren ganz normalen Vornamen nicht ändern dürfen/können. Unde es gibt auch "Anna's" ,welche mit dem Familiennamen "Bolika" oder "Nass" heisen und damit einen wichtigen Grund für eine Namensänderung bilden.

Im Falle der Fragestellerin könnte es z.B. die russische Übersetzung für Schwein, ihre überwiegend russischsprachige Umgebung und ihre Fettleibigkeit sein.

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Es steht dir frei, welchen deiner Vornamen DU als Rufnamen verwendest. Wenn du also schon Hannah mit eingetragen hast, dann kannst du dich auch so rufen lassen. Also sag doch beim nächsten mal einfach: "Ich bin Hannah". :)

Behördlich wird man i.d.R. mit dem ersten, eingetragenen Vornamen angesprochen. Wenn du auch das ändern willst, dann solltest du es beantragen und begründen wieso dieser Name so schlimm für dich ist. Dabei kann es nicht nur wichtig sein, dass was du unter dem anderen Namen erlitten hast, sondern auch dass du dich mehr mit dem Namen "Hannah" identifizieren kannst und ihn evtl. auch schon länger als Rufnamen verwendest.

Zuständig ist hier das Standesamt. Hilfreich kann hier auch ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter/in sein - also einfach mal anrufen oder um einen Termin bitten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst auch nur deinen 2. Vornamen benutzen.

Streichen kannst Du Deinen ersten Vornamen nicht, auch wenn es gemein ist, wie er von Deinen Klassenkameraden verunstaltet wird.

Du kannst jedoch Deinen Zweitnamen als Rufnamen verwenden, wenn Du Dich damit wohler fühlst.

Die Übersetzung von Svenja ist allerdings nicht Schwein, sondern Schwan, auch wenn Du Dich im Moment wie ein hässliches 🐣 Entchen fühlst.

Die Schule geht irgendwann vorbei, und Du kannst stolz auf diesen schönen Namen sein.

Giwalato


sumi79  25.01.2018, 22:55

"Streichen kannst Du Deinen ersten Vornamen nicht, auch wenn es gemein ist, wie er von Deinen Klassenkameraden verunstaltet wird."

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dann kann der Vor- oder der Familienname geändert werden.

Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt.

Wenn also die Fragestellerin beweisen könnte, dass sie durch die Hänseleien seelische Leiden erduldet (Swinja heißt vom russischen übersetzt wirklich Schwein) und das Tragen dieses Vornamens ihr auf Dauer nicht zumutbar ist, dann kann dieser durchaus geändert werden.

Es gibt auch eine rechtliche Grundlage dazu.

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=778602!0

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Giwalato  25.01.2018, 23:12
@sumi79

Der Name Svenja ist aber weder anstößig noch negativ besetzt. Deshalb glaube ich nicht, daß ein wichtiger Grund nach dieser Definition vorliegt.

Da geht es eher um solche Fälle, wenn ein Vater seine Tochter „Rosa“ nennt, der mit Nachnamen „Schlüpfer“ heißt. Das wäre für ein Kind unzumutbar.

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sumi79  26.01.2018, 09:20
@Giwalato

Glauben heißt nicht wissen.

Es sind für eine Entscheidung verschiedene Faktoren ausschlaggebend. Das macht jede Entscheidung diesbezüglich ganz individuell.

Gesetzlich ist ein "wichtiger Grund" als die Voraussetzung für eine Namensänderung vorgeschrieben. Diese Gründe können unterschiedlich sein und werden alle vom Gesetzgeber nicht aufgezählt. Der anstößig oder lustig klingende Name ist nur ein Beispiel.

Im Endeffekt führt die Gesamtheit der gegebenen Umstände zur einer positiven oder negativen Entscheidung des Standesbeamten.

In Ihrem Beispiel sind weder der Vorname "Rosa", noch der Nachname "Schlüpfer" negativ besetzt. In Kombination ergeben sie aber eine unzumutbare Situation. Wer z.B. mit einer Familiennamenkombination "Groß" und "Maul" eine Namensänderung beantragt, dem wird sie hochwahrscheinlich genehmigt, obwohl weder "Groß", noch "Maul" einzeln weder anstößig, noch lustig klingen.

Es kann also durchaus sein, dass der Vorname in Verbindung mit anderen Faktoren einen "wichtigen Grund" für eine Namensänderung ergeben kann.

Man muss es dem Standesbeamten nur plausibel erklären und belegen können.

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Warum verrätst du ihn dann? Es liegt doch an dir.