Nachsendeauftrag oder kostenlose Umzugsmitteilung?
Ich bin neulich umgezogen und habe wie üblich der Post einen Nachsendeauftrag für ca. 15 Euro erteilt, um mir den Stress zu sparen, dass ich irgendwen vergesse, von meiner neuen Anschrift zu unterrichten. Jetzt bin ich aber über das Portal umziehen.de gestolpert, das zur Post gehört, und wundere mich, dass es hier kostenlos ist, für eine Zustellung an die neue Adresse und eine Adressmitteilung an die Absender zu sorgen. Wozu dann noch 15 Euro ausgeben? Oder habe ich einen entscheidenden Unterschied übersehen?
3 Antworten
Mein Verständnis: Nachsendeantrag: Pakete und Briefe werden aktiv von der Post umgeleitet. Umzugsmitteilung (kostenlos): Absender erhalten eine Info über neue Adresse bei "Nicht möglicher Paketzustellung"
Die Seite umziehen.de kannte ich bisher noch nicht. Ich hab sie mir mal angesehen. So wie ich das verstehe, ist das ein Service der Deutschen Post, allen Banken, Versicherungen, Katalogversendern Deine neue Anschrft mitzuteilen, sofern diese den Service nutzen. Wenn Du beispielsweise bei einer Versicherung bist, die diesen Service der Post nicht nutzt, erhält sie auch Deine neue Adresse nicht.
Nachgesandt wird Dir mit diesem Service aber nichts. Das heißt, dass der Zusteller nicht weiß, wo Du hingezogen bist. Dieser Umzugsservice ist also nur eine Vervollständigung des Nachsendeantrages.
Die Gebührenübersicht der Deutschen Post AG nennt hier auch für einen Nachsendeauftrag eine Gebühr von ca. 15 €. Ich denke mal, dass dies also der "offizielle" Preis für diese Dienstleistung ist.
Offensichtlich. Ich habe mal beides gegoogelt, aber keine Hinweise auf meine Frage gefunden. Die kostenlose sogenannte Online-Umzugsmitteilung, die anscheinend die gleiche Leistung beinhaltet wie der Nachsendeauftrag, habe ich jetzt einfach mal zusätzlich "in Anspruch genommen". Ich werde auf diese Weise nur nicht den Unterschied zwischen beiden Leistungen herausfinden. Na, vielleicht frage ich ja demnächst noch mal am Schalter nach. Es würde mich nur gar nicht überraschen, wenn man mir dort glaubhaft machen möchte, dass die kostenpflichtige Leistung "besser" sei.