Nachrichtensender Welt anzeigen wegen Verleumdung falsch ?
Auf dem YouTube-Kanal des Nachrichtensenders Welt wurde am 30.10.2023 ein Video mit dem Titel "Krieg gegen Israel: Pallywood Propaganda" hochgeladen. Ab Minute 2 des Videos wird behauptet, dass das verstorbene 4-jährige Kind eine Puppe sei und die Hamas solche Bilder für Propaganda nutze. Dies wurde jedoch durch mehrere Berichte widerlegt, wie zum Beispiel hier: https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2023/11/01/puppe-statt-totes-kind-in-gaza-warum-es-keine-belege-fuer-diese-behauptung-gibt/.
Kann argumentiert werden, dass der Nachrichtensender Welt hier möglicherweise selbst Propaganda betreibt, indem er den Tod und das Leid der Familie leugnet ? Und macht sich der Sender hier strafbar ?
3 Antworten
Hallo Raser007,
ich gehe davon aus, dass man bei Welt einen ehrlichen und offenen Journalismus zeigt und Populismus keinen Raum öffnet.
Was an so manchen Bildern, die man so sieht, authentisch ist oder nicht, ist häufig nicht klar - und Nachrichtensender machen das auch deutlich.
Und es kann auch Nachrichten geben, die etwas bewusst falsch darstellen - die aber auch von einer Anzahl von Menschen für authentisch gehalten werden.
Eine Strafanzeige, wo die Beweislage, dass eine Straftat vorliegt, ggf. nicht stichhaltig wäre, kann schnell zu einer falschen Anschuldigung werden. Wenn sich der Nachrichtensender geirrt haben sollte, hat er das Recht, das zu berichtigen.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Ich weiß nicht, was ich wem glauben soll, wo so viel Propaganda in der einen wie der anderen Richtung unterwegs ist.
Ich gehe davon aus, dass Welt einen ehrlichen und offenen Journalismus betreibt. Wenn das nicht der Fall ist, oder sich das Gegenteil eines Tages herausstellen würde, würde der Sender sich selbst ins eigene Fleisch schneiden.
Die Idee, dass die Hamas (Palästinenser) es nötig hätten, Opfer zu inszenieren, ist abscheulich, besonders angesichts der zahlreichen Todesopfer.
Ich weiß nicht, auf welche Ideen Menschen noch kommen. Es hatten Menschen bereits Menschen verschleppt und getötet. Das sind bereits kriminelle Handlungen geschehen, die auch bereits angezeigt wurden, wo es auch Ermittlungen gibt.
Die Verbreitung dieser fehlerhaften Informationen könnte erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Meinung haben. Daher ist sowohl eine Entschuldigung als auch eine Richtigstellung notwendig.
Ja besonders aus Israel:
Welt ist Axelspringer Presse und macht nur Hass und Populismusbeitäge. Die halten sich an keinerlei Journalistische Standards. In Welt es nur um Polarisierung und Stimmungsmache
ich gehe davon aus, dass man bei Welt einen ehrlichen und offenen Journalismus zeigt und Populismus keinen Raum öffnet
Genau so kennen und lieben wir schließlich unseren Axel-Springer
Letztlich müssen Journalist*innen das alles auch mit sich selbst ausmachen.
Was bleibt, ist, dass Nachrichten immer ihre "Kundschaft" finden werden - wir aber sagen können: hm, da ist was.
Wäre gut, aber es ist typisch für Springerpresse.
Tja also... Das müsste wohl der Tun, der verleumdet wurde.
Also trifft hier die Verleumdung nicht zu weil man nicht selber betroffen ist ?
Natürlich kannst du keine Anzeige stellen, wenn ich beleidigt wurde.
Das liegt daran, dass Beleidigung kein Offizialdelikt ist, bei dem die Staatsanwaltschaft im öffentlichem Interesse tätig werden muss, sondern um ein Antragsdelikt. Den Antrag kann aber nur der Betroffene stellen.
Welcher Paragraph könnte hier den ansonsten zu treffen ?
Seit Donald Trump gibt es keine falschen Nachrichten mehr.
Das sind "alternative Nachrichten", bzw. die "alternative Wahrheit". Lach
Man könnte an §130 StgB denken, der sagt im Absatz 2 c
......die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder...
Dürfte aber auch nicht zutreffen.
Kannst ihn ja einmal durchlesen.
Schwierig, wenn ich die jetzt wegen einer dieser Paragraphen anzeige, könnte die Staatsanwaltschaft selber dann einen Paragraphen finden der dazu passt ?
Theoretisch ja.
Ich habe einmal jemanden wegen Diebstahls in der Nachbarschaft angezeigt. Als ich zur Gerichtsverhandlung geladen wurde, war ich erstaunt, dass nicht der den ich angezeigt hatte auf der Anklagebank saß, sondern ein Familienangehöriger, also eine andere Person.
Das hat die Staatsanwaltschaft ermittelt, und herausgefunden.
Das aber nur, weil öffentliches Interesse bestand.
Ein Beleidigung ist aber grundsätzlich ein Antragsdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig wird.
Lautet die Anzeige auf Volksverhetzung muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Als erstes wird sie feststellen, ob Volksverhetzung überhaupt vorliegt. Liegt die vor?
Das weiss nur der ermittelnde Staatsanwalt. Lach
Kannst es ja versuchen:
Ein Anwalt sagt dazu:
Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung: Fake News im Zivil- und StrafrechtVerletzen Fake News das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer oder mehrerer Personen, können diese rechtlich gegen den Verfasser vorgehen. Je nachdem, welche Verletzung vorliegt, müssen die Verfasser der Falschmeldung mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe rechnen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Geschädigten überhaupt beleidigungsfähig sind bzw. von den sogenannten Ehrschutzdelikten betroffen sein können. Dies trifft auf folgende Fälle zu:
- Natürliche Personen
- Behörden des Bundes
- Gesetzgebende Organe des Bundes
- Politische Körperschaften
Wie ich zu Anfang schon sagte:
.....können diese (und nicht du) rechtlich gegen den Verfasser vorgehen.
Wenn ICH beleidigt wurde kannst DU keine Strafanzeige stellen.
Nur bei Volksverhetzung sieht es anders aus, das ist ein Offizialdelikt, dem die Staatsanwalt nachgehen muss.
Eventuell kommt §186 StGB in Betracht:
§ 186 des Strafgesetzbuches (StGB) bestimmt, dass die Behauptung unwahrer Tatsachen strafbar ist, wenn diese den Betroffenen verächtlich machen bzw. in der öffentlichen Meinung herabwürdigen soll. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe droht dem Verfasser. Erfolgt die Verbreitung der Behauptung schriftlich, erhöht sich die Strafe auf bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Um den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen, muss der Verfasser nicht wissen, dass seine Äußerung falsch ist.
Das Problem dabei ist, dass es sich auch hier um ein Antragsdelikt handelt, welches du nicht zur Anzeige bringen kannst. Das muss der Betroffene tun.
Vielen vielen Dank. Ich kann diese Ungerechtigkeit nicht ertragen und werde es versuchen. Es ist wirklich unbegreiflich, dass solche Behauptungen ohne sorgfältige Überprüfung veröffentlicht werden.
Ich muss noch darauf hinweisen, das es sich nicht um eine Rechtsberatung handelte, sondern nur um eine jedem zugängliche Schilderung der Rechtslage nach meiner persönlichen, privaten Meinung.
Rechtsberatungen dürfen ausschließlich Anwälte vornehmen.
Bei allem Respekt aber das glaubst du doch wohl selber nicht ?