Nachbarin behandelt ihren Hund schlecht... wie einschreiten?
Guten Tag. Ich habe eine Nachbarin, um die 40, und sie hat einen Jagdhund-Mischling. Der Hund müsste jetzt drei Jahre alt sein ungefähr und ich bemerke immer wieder Haltungsfehler.
Beispielsweise hat sie ihren Hund bei Temperaturen um die 0° draußen angekettet, er hat nur den Dachvorsprung des Hauses als Schutz. Wie es scheint erst seit kurzem, da der Hund früher nie so lang am Stück draußen war. Ich bemerkte auch, dass er sehr dünn ist und er scheint etwas kränklich, sein Fell scheint schuppig zu sein.
Ich sprach sie einmal darauf an, weil ich noch zusätzlich merkte als sie mit dem Hund an mir vorbei ging, dass die krallen zu lang sind und hab ihr angeboten, mich um den Hund zu kümmern und ihr bei der Haltung zu helfen, aber sie lehnte schnippisch ab und meinte, das geht mich alles nichts an und es ist ihre Sache. Ich finde das allerdings nicht, warum lässt man ein Tier so leiden?! Mir tut der Hund so leid, ich hab so Angst, dass er erfriert, da er denke ich kein gutes Winterfell hat.
Ist es mir möglich, da eventuell irgendwie rechtlich einzugreifen? Sie lässt absolut nicht mit sich reden. Wie sehen da meine Möglichkeiten aus? Ich will dem Hund unbedingt helfen, er ist so lieb und hat sowas einfach nicht verdient!
7 Antworten
Da kann nur das Ordnungsamt eingeschaltet werden- die sind dafür zuständig und werden ggfs. auch das Veterinäramt einschalten um die Sachlage zu prüfen.
Zum Schutz vor nachteiligen Witterungseinflüssen muss jedem Hund immer ein geeigneter, trockener Raum, z.B. eine isolierte Hundehütte zur Verfügung stehen, der durch die eigene Körperwärme warmgehalten werden kann. Zum Schutz gegen starke Sonneneinstrahlung muss außerdem ein schattiger Platz vorhanden sein.
Hundezwinger müssen groß genug sein.
Ihre Grundfläche muss der Art und Zahl der dort gehaltenen Hunde
entsprechen. Für einen mittelgroßen Hund muss die Grundfläche mindestens
8 qm abzüglich der Hundehütte betragen
Hunde dürfen nur angebunden gehalten
werden mit einem genügend breiten, nicht einschneidenden Halsband oder
Brustgeschirr und nur an einer mindestens 6 m langen Laufvorrichtung mit
einem mindestens beiderseitigem Spielraum von je 5 Metern
Frisches Wasser hat immer ausreichend zur freien Verfügung zu stehen
Verboten :
- Hunde mittels Würge- oder Stachelhalsband anzubinden
- Hunde in Zwingern anzubinden
- Hunde bei andauernder nasser Witterung im Freien angebunden oder in offenen, nicht überdachten Zwingern zu halten
- Hunde dauernd an Pfählen, Mauerringen oder Hundehütten angebunden zu halten
Die Anbindehaltung ist generell verboten für:
- Hunde unter 12 Monate
- tragende Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit
- Säugende Hündinnen
- kranke Hunde, wenn ihnen dadurch Schmerzen oder Schaden zugefügt werden
Hundehalter, die ihren Hund anketten,
wissen nicht, was sie ihm damit antun. Hunde sind Rudeltiere. Sie suchen
Zuneigung und Anwesenheit. Wenn Sie Ihren Hund wegen
Verhaltensstörungen draußen angekettet haben, werden Sie diese nur
verschlimmern. Besuchen sie mit Ihrem Hund eine Hundeschule oder holen
sie sich Rat bei Menschen mit - wirklicher - Hundeerfahrung.
Das Veterinäramt der Stadt ist dafür zuständig zu überprüfen, ob eine Tierwohlgefährdung vorliegt. Dort kannst du dich melden. Das geht (glaube ich) auch anonym bzw. So dsss die Halterin keinen Namen genannt bekommt.
Das stimmt. Mir persönlich wäre aber egal, ob sie meinen Namen erfährt. Es geht um Misshandlung und Tierquälerei. Ich finde gegen solche Menschen sollte man offen seinen Standpunkt vertreten
Beispielsweise hat sie ihren Hund bei Temperaturen um die 0° draußen angekettet, er hat nur den Dachvorsprung des Hauses als Schutz.
Das ist verboten. Anketten darf man einen Hund überhaupt nicht. Er darf nur an einer vorschriftsmäßigen Laufleine angehängt sein, sodass er sich nicht strangulieren kann und ca. 30 qm Bewegungsspielraum hat. Außerdem muss er eine isolierte Hütte haben, die unter einem Schutzdach steht und außerhalb der Hütte noch einen trockenen Liegeplatz (Holzpalette o.ä.)
Melden beim zuständigen Veterinäramt, wegen Verstoß gegen die Hundehaltungsverordnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf
Zuerst einmal, wie geht es der Besitzerin des Tieres? Ist sie auch verwahrlost, älter, krank? Vielleicht braucht nicht nur der Hund Hilfe.....
Wenn es aber auf eine Vernachlässigung des Tieres raus läuft, kannst du das Ordnungsamt, Veterinäramt, oder den Tierschutzbund informieren, diese werden den Fall begutachten und sich gegeben Falls um das Tier kümmern, in extremen Fällen kann dann gerichtlich ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden
"In den meisten Bundesländern und Regionen sind die Veterinärämter der
Kommunen, Städte und Landreise für die Einhaltung von
Tierschutzrichtlinien zuständig. Liegt die entsprechende Zuständigkeit
vor, bearbeitet die Behörde regelmäßig Beschwerden zur Haltung von
Tieren bzw. zum Tierschutz."
Ruf beim zuständigen Veterinäramt an. Schilder die Umstände, dramatisiere wenn nötig. Lass dich nicht abwürgen. Gebe die genaue Adresse und Namen der Besitzerin weiter.
Das Veterinäramt ist dazu verpflichtet den Sachverhalt zu überprüfen. Wir hatten in der Nachbarschaft einen ähnlichen Fall. Welpe, bei Frost draußen an der Kette, spärliche Hundehütte. Welpe hat jede Nacht gewimmert, ununterbrochen. Wir haben beim Veterinäramt angerufen und alles geschlildert. Klarer Fall von Misshandlung/ Tierquälerei! In der nächsten Nacht war kein Welpe mehr da. Vet.Amt ist wohl dort gewesen und hat den Hund mitgenommen.
Desweitern würde ich evtl bei der Polizei Anzeige erstatten. Wegen Tierquälerei und Misshandlung.
Mach da auf jeden Fall richtig Stress! Der Hund braucht deine Hilfe!