Nach welchem Prinzip kontrolliert das Jugendamt?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die "Herausnahme" eines Kindes aus der Familie ist immer nur die ultima ratio, wenn sich die Kindeswohlgefährdung nicht auch mit anderen Mitteln beseitigen läßt.

Zunächst kann das Jugendamt VOR der Geburt eines Kindes selbstverständlich nur tätig werden, wenn es entweder schon mit der Mutter bzw. Familie zu tun hat oder entsprechende Hinweise bekommt. Mit der Geburt des Kindes ist es zunächst die Geburtsstation, die auch ein Auge darauf hat, daß die Eltern in der Lage sind, das Kind angemessen zu versorgen. Hier ist die Schwelle aber sehr hoch, bis eingeschritten wird. Danach sind es Hebammen und Kinderärzte, die ggf. Hinweise geben.

Das Jugendamt selbst kontrolliert nicht, sondern bietet möglichst allen Eltern ein persönliches Gespräch an, in dem über die Hilfeangebote für Eltern und die Dinge aufgeklärt wird, die nach der Geburt zu erledigen sind. Wer das Gespräch nicht haben will, braucht das nicht.

Und danach sind es dann Kindergarten und Schule, die im Zweifelsfall das Jugendamt informieren. Aber es ist eben nicht so, daß die per se mal vorbeikommen und nach einem Kind suchen, das die klauen können... ;-)

WENN denn das Jugendamt Handlungsbedarf sieht, passiert das zunächst damit, daß den Eltern Hilfen angeboten werden (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe). Erst wenn keine Bereitschaft zur Kooperation da ist oder die Hllfen nicht greifen, kommt eine Herausnahme des Kindes in Betracht.

soweit ich weiß, gehen die in fällen wie dem euren nur auf hinweise ein. stichproben fallen aus zeitgründen schon weg.

Leider fragt ab der Geburt des Kindes niemand mehr nach. Ob wenigstens die U (Untersuchungen) nun wenigstens Pflicht sind, ist mir nicht bekannt, wäre aber zu wünschen, da hier wenigstens der Kinderarzt in Abständen das Kind unter die Lupe nehmen kann / könnte. Das Jugendamt selbst greift nur ein, wenn eine Meldung vor liegt oder man sich selbst hinwendet, das kann aber dauern einen Termin zu bekommen. Erst ab dem Schulalter würde evtl. auffallen, wenn ein Kind nicht mehr leben würde, wegen der Schulpflicht...


sumba  19.12.2010, 11:20

das erinnert mich an die geschichte aus cottbus mit dennis aus der kühltruhe. brrr... in brandenburg ist die u-untersuchung flächendeckend pflicht. wer der nicht nachkommt bekommt besuch vom jugendamt. dann gehen mitarbeiter des JA mit dem kind zur untersuchung.

0
jimmini  19.12.2010, 10:59

bitte mir ein "wenigstens" wenigstens zu entschuldigen...

0

bei minderjährigen müttern schaltet sich automatisch das jugendamt ein. bei anderen kommt das jugendamt nur wenn irgend ein verdacht geäußert wurde oder die person schon vor der geburt aufgefallen ist

Also ich denke, bei solchen jungen Müttern ist das Jugendamt von Anfang an präsent, weil eine 14 jährige noch nicht für ihr Kind sorgen kann. Es wird also nach Möglichkeiten gesucht, wer die junge Mutter unterstützt, eventuell Mutter-Kind Heim usw. Wenn das Jugendamt erst mal die Verpflichtung hat eine Mutter zu betreuen oder Unterstützung zu leisten, dann besteht regelmäßig Kontakt und es wird schnell gehandelt wenn etwas gegen das Kindeswohl spricht. Bei Familien, wo von Anfang an davon auszugehen ist, das die elterliche Sorge von den Eltern selbst bestmöglich ausgeführt werden kann, da mischt sich auch kein Jugendamt ein. da muß schon ein konkreter Fall von Vernachlässigung vorliegen und dem JA gemeldet werden.