Datenschutz wenn ich gekündigt habe?

1 Antwort

Ich hab gestern nach der Arbeit, eine Email mit meiner Kündigung losgeschickt.

Die Kündigung ist unwirksam - die Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses muß schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) erfolgen (Schriftformerfordernis gem. § 623 BGB) - jede Form der elektronisch übermittelten Kündigung ist unwirksam.

Der ArbG kann das zwar trotzdem akzeptieren (wo kein Kläger, da kein Richter), aber er geht dann das Risiko ein, daß Du es Dir nochmals anders überlegst und Du Dich auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen könntest.

Allerdings würde die Bewilligung auf ALG-I/Bürgergeld abgelehnt, weil keine rechtswirksame Kündigung erfolgt ist.

Der ArbG darf, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Mitarbeiter von der Kündigung informieren; allerdings darf er keine Kündigungsgründe nennen.