Nach Kündigung krank - Amtsarzt?
Hallo ich habe eben schon ein forum er öffnet. Und zwar habe ich bei meinem Minijob gekündigt mit einer Frist von 2 Wochen. Ich habe was das Thema Überstunden und Urlaub angeht Probleme, weil die mir das wegen personalmangel nicht als freizeitausgleich geben wollen. Nun geht es mir heute (und ich denke es wird nur heute bleiben Dank Medikamenten) sehr schlecht, habe angerufen, dass ich HEUTE nicht kommen kann weil es mir schlecht geht und als Antwort kam, dass die sich schon gedacht hätte das ich wie alle anderen die letzten 2 Wochen krank mache und es ja den amtsarzt gibt. Als ich erwähnt habe, dass ich morgen wahrscheinlich wieder kommen werde, da ich davor eh einen Termin habe wo ich fit sein muss, hat sie sich beruhigt und meinte, ich soll mir eine normale AU holen. Jetzt frage ich mich, dürfte sie mich einfach so zum Amtsarzt schicken? Habe gelesen wenn ich gekündigt habe schon. Finde es ja schon traurig das man direkt davon ausging, dass ich wie manch andere 2 Wochen krank mache.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Familiengerd/1646065186646_nmmslarge__53_0_1066_1066_c14fd2c7708ab91bf1a931507688b11b.jpg?v=1646065187000)
Jetzt frage ich mich, dürfte sie mich einfach so zum Amtsarzt schicken?
Nein!
Kein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer zum "Amtsarzt" schicken.
Wenn ein Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers hat, dann kann er diese Zweifel der Krankenkasse mitteilen und beantragen, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung MDK eingeschaltet wird, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.
Das mach die Krankenkasse aber nur, wenn sie sich diesen Zweifeln des Arbeitgebers anschließt - und das kommt relativ selten vor, also nur, wenn es tatsächlich starke Indizien/Beweise gegen die Arbeitsunfähigkeit gibt. In aller Regel ist alleine die ärztliche Bescheinigung ein entscheidendes Beweismittel dafür, dass eine Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.
Voraussetzung für einen solchen Schritt des Arbeitgebers ist aber, dass es überhaupt eine Bescheinigung eines Arztes über eine Arbeitsunfähigkeit gibt. Und die muss - wenn die gesetzliche Regelung gilt, erst vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert.
Allerdings darf der Arbietgeber verlangen, dass schon eine Erkrankung von nur 1 Tag vom Arzt bescheinigt wird - aber da ist dann das Verlangen an die Krankenkasse, den MDK einzuschalten, völlig sinnlos.
Du musst Dir deswegen also keine Sorgen machen!
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Ist nur ein Druckmittel. Mir ist kein Minjob-Arbeitgeber bekannt, der für einen "mickrigen" Job das volle Programm auffährt. Fakt ist : Möglich wäre es, aber die Chance ist eher gering. Der finanzielle und bürokratische Aufwand ist es nicht wert. Weiß nicht was du hast. Wenn du dich angeschlagen fühlst, kann das kein Amtsarzt in ein paar Wochen feststellen. Übrigens würde ein Antritt beim Amtsarzt nicht von heute auf morgen stattfinden. Da bekommst du einen Termin. Und da muss schon wirklich viel passiert sein, damit sowas überhaupt gemacht wird.
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Eine Vorstellung beim Amtsarzt muss normaler Weise bei der VK beantragt werden, die dann entscheidet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Novos/1444749327_nmmslarge.jpg?v=1444749327000)
Ich denke dass sich die Frage um den medizinischen Dienst handelte, sonst hätte ich das Gesundheitsamt ins Spiel gebracht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Familiengerd/1646065186646_nmmslarge__53_0_1066_1066_c14fd2c7708ab91bf1a931507688b11b.jpg?v=1646065187000)
Es geht nicht um den Amtsarzt (des Gesundheitsamtes), sondern um den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK.
Und den schalten die Krankenkassen nur relativ selten aufgrund des Antrages eines Arbeitgebers zur Überprüfung der Berechtigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.