Nach Kleinanzeigen Verkauf Gerät defekt?

4 Antworten

Der Gefahrenübergang ist hier der Wohnort des Verkäufers. DHL wird dafür auch nicht aufkommen, warum auch. Wenn die Sendung beschädigt gewesen wäre, wäre dies direkt bei der Annahme zu vermerken gewesen.

Woher der Defekt herrührt, ist nicht mehr feststellbar. Daher ist jeder Anspruch erloschen. Das würde zudem auch bei einem Versendungskauf mit einem Gewerblichen der Fall. Das Zerlegen durch den Käufer führt nach jeder gesetzlichen Maßgabe zum Erlöschen jedweder Gewährleistungsansprüche; egal ob Kaufrecht, Werkvertragsrecht etc.

Mehr als ihr sagen, dass es bei uns lief, kann ich nicht. Ich vermerkte extra "keine Garantie, keine Rücknahme, Privatverkauf" und bot ihr sogar Abholung an.
Ist das da nicht irgendwo ihre eigene Schuld?

Es wären leicht die 15 km zur Abholung zurückzulegen gewesen, dabei hätte man sich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen können. Da das Gerät sicher mehr als 30 Jahre hinter sich hat, sind täglich Ausfälle und Defekte, die keiner verantworten muss zu erwarten.-

(die Nachrichten kommen aller 2 Tage und ich antworte schon nicht mehr).

Die Ablehnung ist zu Kommunierzieren und von weiteren Nachrichten abzusehen. Einfach sperren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:24

Also sollte ich ihr nun gar nicht mehr schreiben oder sie zumindest auf das von dir hinweisen mit, dass sie schon das Gerät geöffnet hat etc.?
Hatte die Sendungsverfolgung von DHL auch am Handy, und nach annahme des Paketes schrieb sie mir erst 4h später, dass es nicht geht. Dann ging der Hickhack los mit dem "es muss zum Elektriker". Mein Vater meinte, das Gerät ist von ca. 1987

GS2000  24.09.2024, 10:36
@Shelly20098
Mein Vater meinte, das Gerät ist von ca. 1987

Also bald 40 Jahre. Da muss man bei neuerer Elektronik schon sehr froh sein, dass es noch geht und nicht die ICs degeneriert sind.

schrieb sie mir erst 4h später, dass es nicht geht.

Das ist keine Indikation, sondern spricht vielmehr dafür, dass es wahrscheinlich schon bei Ankunft defekt war. Das mag wegen der Manipulation und der rechtlichen Lage auch dahinstehen.
Oft werden übrigends bei Kleinanzeigen auch Geräte umgetauscht und ein anderes defektes retouniert. Oft verrät es die Seriennummer (sofern vorhanden).

Es ist mitzuteilen:

Ich lehne Ihre Forderung ab: Sie hätten Gelegenheit gahabt, sich bei der Abholung von dem Zustand zu überzeugen und das Gerät zu probieren. Stattdessen haben sie den Versand (auf Ihr Risiko) verlangt und anschließend das Gerät geöffnet. Es ist die Schadensursache nun nicht mehr nachvollziehbar durch den Eingriff Dritter. Sehen Sie bitte von weiteren NAchrichten ab, da sich die Situation nicht mehr ändern lässt und jedwede Forderung meinerseits als unbegründet abgelehnt wird.
Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:43
@GS2000

Okay vielen Dank! :) sollte sie mir nochmal schreiben, dann schicke ich der das. Will endlich meine Ruhe :D

GS2000  24.09.2024, 10:52
@Shelly20098

Wenn einer Forderung nicht wiedersprochen wird, läuft man Gefahr im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung selbst für den Fall des Obsiegens die Kosten aufgebürdert zu bekommen. Der Anspruchsteller hat schließlich den Eindruck, dass der Beklagte "nichts gegen die Forderung (vorzubringen)" hat.

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:35
@GS2000

Ehh das heißt? Sorry ich versteh das nicht so ganz ^^

GS2000  24.09.2024, 12:10
@Shelly20098

Wenn jemand ständig schreibt und keine Antwort, respektive Ablehnung der Forderung erhält und deswegen verklagt wird kann zwar den Prozess gewinnen, aber die Kosten für alles (Gericht, Anwalt des Klägers...) können unter Umständen trotzdem zu zahlen sein.

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:12
@GS2000

Ahhh okay! Habe der jetzt das geschrieben, was du mir oben geraten hattest. Mal sehen ob sie sich nochmal meldet oder ob endlich schluss ist mit dem Zauber hier :D

Erstmal ist es deine Schuld, den unsinnigen Ausschluss in die Beschreibung zu schreiben. Du hättest angeben müssen, dass du keine Gewährleistung gibst. Das ist aber jetzt egal, weil die Frau von sich aus einen Reparaturversuch unternommen hat. Sie hätte dir die Möglichkeit geben müssen, dass du dir das angeblich defekte Gerät anschaust, und eventuell nachbesserst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 09:52

Jeder Privatverkäufer hat dies in der Beschreibung stehen. Und egal ob ich Pflanzen, Elektronik oder Deko verkaufe... das steht immer drin. Mir gehts halt nur darum, was mir das jetzt bringt, wenn sie mir immer schreibt, es sei defekt oder dergleichen. Ich weiß ja nicht was die daran schon gemacht hat... wie gehe ich da jetzt vor?

ronnyarmin  24.09.2024, 09:55
@Shelly20098

Nur weil das fast jeder Privatverkäufer aus Unkenntnis schreibt, wird es nicht sinnvoll. Dieser Satz ist, so wie er formuliert ist, Unsinn. Den könnte man auch weglassen.

Wie du jetzt Vorgehen kannst: schreib dem Käufer, dass er jeden Gewährleistungsanspruch verloren hat, weil er das Gerät selbstständig geöffnet hat.

Oponn  24.09.2024, 09:56
@Shelly20098

Du kannst das ignorieren. Grundsätzlich ist dein Ausschluss aber überflüssig, weil er gar nichts bewirkt.

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 09:56
@ronnyarmin

Okay vielen Dank! Hoffe mal, dass sie dann nicht mit irgendwas rechtlichem um die Ecke kommt. Sie hätte es ja abholen können...

ronnyarmin  24.09.2024, 10:00
@Shelly20098

Ob sie es hätte abholen können, spielt keine Rolle. Das Gerät muss der Beschreibung entsprechen, unabhängig davon, wie es zum Käufer kommt.

Mit etwas Rechtlichem kann sie nicht mehr kommen, weil sie das Gerät von sich aus geöffnet hat.

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:03
@ronnyarmin

Okay dann bin ich beruhigt. Dann ist das ja nun ihr Pech ^^

Ich vermerkte extra "keine Garantie, keine Rücknahme, Privatverkauf"

Diese Formulierung ist völliger Nonsens.

Jeder Privatverkäufer hat dies in der Beschreibung stehen.

Dennoch bleibt es Nonsens.

Ignorieren.

Der Käufer ist hier in der Beweispflicht, dass der Mangel schon vor der Übergabe an ihn vorlag


Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:01

Okay danke dir! Kann der ja nicht mehr schreiben als dass es bei uns zuhause ging. Jetz kam auch grad ne Nachricht von ihr "bei dhl kann ich keine schadensmeldung machen"... sie sagte selber, ich hätte es ordentlich verpackt und es kann durch den Versand nicht passiert sein. Ich steig da nicht mehr durch :/

Rasentraktor007  24.09.2024, 10:04
@Shelly20098
Ich steig da nicht mehr durch :/

Musst Du ja auch nicht.

Ignorieren, fertig, da kommt nichts mehr.

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:07
@Rasentraktor007

Ich ignoriere diese Frau seit Samstag. Habe ihr auch nicht mehr geantwortet... dennoch kam gestern "Das Gerät ist defekt" und grad eben "Ich kann bei DHL keine Schadensmeldung machen". Sie meinte sogar, dass das schon vorher defekt war... aber es lief bei uns im Garten einwandfrei ._.

Rasentraktor007  24.09.2024, 10:09
@Shelly20098

Ich habe das schon beim ersten Mal verstanden.

Sie meinte sogar, dass das schon vorher defekt war... aber es lief bei uns im Garten einwandfrei ._.

Lass sie halt meinen, sie ist her in der Nachweispflicht.

Blockiere sie und gut. Da sie nach Erhalt der Ware das Gerät hat öffnen lassen kann sie dir eh nicht mehr nachweisen, dass es angeblich deine Schuld war.


Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 09:53

Also brauche ich mir auch keine Gedanken drum machen, dass die da iwas rechtliches will? :D mich nervt sie nur noch und spamt weiterhin seit ner Woche... wollte sogar, dass ich ihr die Reparaturkosten ersetze.

Anonym83829  24.09.2024, 09:57
@Shelly20098

Naja, die Käufer denken sich halt oft, man kanns ja mal versuchen… Bei dem geringen Streitwert würde eine Anzeige mit großer Wahrscheinlichkeit eh direkt wieder eingestellt werden.

BlueSanta  24.09.2024, 10:02
@Shelly20098

Lol, wenn ich ein Kassetterekorder aus der DDR kauf dann nur wenn ich entweder selbst dran mag oder das Ding als Hingucker in die Vitirine stelle. Die hat wohl irgendein andres Problem die Frau, würde auch einfach blockieren und fertig.

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:08
@BlueSanta

Mein Vater meinte, es sei von 1987 oder so, hat er in seiner Jugend gekauft :D weiß halt nicht, ob sie dann iwas rechtliches abzieht wenn ich sie blockiert habe...

Rasentraktor007  24.09.2024, 10:11
@Shelly20098

Wie will sie das denn machen, wenn sie hier in der Nachweispflicht ist?

Lässt Du Dich immer so leicht einschüchtern?

BlueSanta  24.09.2024, 10:12
@Shelly20098

Das Verhalten der Frau ist ziemlich eigenartig, habe schon oft so altes Zeug gekauft. Jeder weiss dass das ein Risiko ist, hat man halt Pech gehabt. Bei nem DDR-Kassetterekorder kauft man den wohl auch ausschließlich aus Notalgiegründen und kaum zum echt Musik hören. Leute gibt's... ja, ist nervig sowas und ich glaub nicht, dass die rechtlich irgendwas kann aber ich bin auch kein Jurist.

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:13
@Rasentraktor007

Bin nur relativ unsicher, weil ich keine Lust auf irgendeinen Nonsens Ärger habe, weil die Frau hier frei dreht wegen nem alten Gerät von vor fast 40 Jahren..

Anonym83829  24.09.2024, 10:14
@BlueSanta

Die versucht halt ihn einzuschüchtern, um den Kaufpreis plus ein nettes Extra zurück zu bekommen. Gibt halt leider son Menschenpack… Ich schreib denen dann halt dass die Masche bei mir nicht zieht und blockiere die.

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:14
@BlueSanta

Ich find das auch ur seltsam, dass so richtig zufällig gestern kam "das Gerät ist defekt". Was soll ich denn mit der Info machen? :D und jetzt wieder diesw Nachricht wegen Schadensmeldung... die schreibt das komplett ausm nichts heraus..

Rasentraktor007  24.09.2024, 10:15
@Shelly20098

Du hast jetzt 3 übereinstimmende Antworten zur Rechtslage bekommen, und die reichen Dir immer noch nicht?

Shelly20098 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:19
@Rasentraktor007

Habs schon verstanden :) ignorieren und gut ist, ansonsten darauf hinweisen dass sie schon selber daran gebastelt hat und ichs nicht nachprüfen kann