Nach Erbe Miteigentümer aus Grundbuch löschen?
Hallo zusammen,
mein Problem ist ein wenig komplexer als dass eine einfache Google-suche mir da weiterhelfen kann.
Die Vorgeschichte gestaltet sich wie folgt:
Meine Großmutter und ihre Schwester haben sich damals ein Haus gekauft.
Beide standen im Grundbuch zu je 50%.
Meine Großmutter ist verstorben und die 50% von ihrer Seite aus gingen an meinen Vater über.
Die Schwester ist nun auch schon seit geraumer Zeit verstorben, es gibt auch auf Ihrer Seite Erben, jedoch ist unklar ob diese das Erbe je angenommen haben. Diese Seite der Familie ist damals nach Amerika ausgewandert und wir haben keinerlei Kontakt mehr zu Ihnen.. keine Adresse keine Namen, nichtmal bekannt ob diese noch leben (die Kinder von Ihr müssten nun auch schon um die 60 sein, so wie mein Vater es auch schon war).
Aktuell im Grundbuch steht nun noch immer die Schwester meine Großmutter zu 50% und mein Vater zu 50%.
Gibt es irgendeinen Weg die anderen 50% aus dem Grundbuch zu löschen, sodass nur noch mein Vater drin steht (da wir das Haus ja auch komplett alleine verwalten mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen usw...)?
3 Antworten
Man kann nicht einfach einen Eigentümer aus dem Grundbuch löschen. Auch wenn die Angehörigen gar nicht wissen, dass die Erben sind, sind sie es.
Wenn die Erben nicht kontaktiert werden können, würde mir einfallen, dass ihr eine Abwesenheitspflegschaft für die abwesenden Erben beantragen könntet. Dann könntet ihr bspw. die Teilungsversteigerung beantragen.
Das wäre wahrscheinlich die schnellere Variante, allerdings auch nicht gerade „schnell“.
Nein, natürlich nicht.
Ihr weckt schlafende Hunde.
Die Erben werden angeschrieben und die nehmen dann das Erbe an.
Du nimmst eh immer an, wenn du nicht explizit ausschlägst.
Ihr müsst unbedingt die Erben ermitteln, denn so könnt ihr das Haus nicht verkaufen.
So gibt es einige leerstehende Häuser, da die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind, so wie bei euch.
Das ist wirklich Pech.
Dass man das Erbe automatisch annehmen wird war mir schon bewusst, allerdings stehen wir nun an dem Punkt dass wir das Haus verkaufen möchten.
Da machen sich 50% im Grundbuch natürlich nicht so gut.