Nach der Kündigung unentschuldigt fehlen?

7 Antworten

Und ob den Arbeitgeber das interessiert! Je nachdem, welche Arbeit du zu verrichten hast in der Restzeit deiner Beschäftigung, kann er sogar Schadensersatz von dir verlangen, weil die Abläufe nicht eingehalten werden konnten. Und außerdem bekommst du ein sehr bescheidenes Zeugnis, das den neuen Arbeitgeber stutzen lässt.


franz188 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 20:39

worauf ist das bezogen das die Abläufe nicht eingehalten wurden?

critter  03.10.2024, 20:43
@franz188

Wenn jemand Anderer deine Arbeit übernehmen muss, kann es zu Verzögerungen kommen.

Natürlich interessiert das den AG. Er bezahlt ja schließlich noch Gehalt für diese Zeit.


franz188 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 20:24

Wenn man unentschuldigt fehlt ist er nicht verpflichtet mir mein Gehalt zu zahlen

Der Arbeitgeber kann einen Schaden geltend machen, wenn ihm einer entsteht.

Wahrscheinlichkeit 50 %.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Eher weniger - du wirst halt nicht bezahlt.

Schadensersatz kann er nur fordern, wenn faktisch auch ein Schaden entstanden ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

Ich kenne keinen AG, der in solch einem Fall tatsächlich Schadensersatz beansprucht hat. Du kommst nicht mehr zur Arbeit, er zahlt dir kein Geld mehr. Das war's dann in der Regel.


Maximilian112  03.10.2024, 20:58

Es kann durchaus sein, das der Kollege eine Beurteilung haben möchte.

Die kann er dann knicken.....

nimi90  03.10.2024, 21:31
@Maximilian112

Bekommen wird er die schon. Aber sie wird dann entsprechend „gut“ ausfallen 😉