Nach der Kündigung unentschuldigt fehlen?
Ich hab mit meinem Arbeitgeber kein so gutes Verhängnis und hab auch schon gekündigt.Wie hoch ist die Warscheinlichkeit das der Arbeitgeber schadensersatz fordern wird wenn ich jetzt unentschuldigt fehle? Interessiert das den Arbeitgebern wirklich?
7 Antworten
Und ob den Arbeitgeber das interessiert! Je nachdem, welche Arbeit du zu verrichten hast in der Restzeit deiner Beschäftigung, kann er sogar Schadensersatz von dir verlangen, weil die Abläufe nicht eingehalten werden konnten. Und außerdem bekommst du ein sehr bescheidenes Zeugnis, das den neuen Arbeitgeber stutzen lässt.
Natürlich interessiert das den AG. Er bezahlt ja schließlich noch Gehalt für diese Zeit.
Wenn man unentschuldigt fehlt ist er nicht verpflichtet mir mein Gehalt zu zahlen
Der Arbeitgeber kann einen Schaden geltend machen, wenn ihm einer entsteht.
Wahrscheinlichkeit 50 %.
Eher weniger - du wirst halt nicht bezahlt.
Schadensersatz kann er nur fordern, wenn faktisch auch ein Schaden entstanden ist.
Ich kenne keinen AG, der in solch einem Fall tatsächlich Schadensersatz beansprucht hat. Du kommst nicht mehr zur Arbeit, er zahlt dir kein Geld mehr. Das war's dann in der Regel.
Es kann durchaus sein, das der Kollege eine Beurteilung haben möchte.
Die kann er dann knicken.....
Bekommen wird er die schon. Aber sie wird dann entsprechend „gut“ ausfallen 😉
worauf ist das bezogen das die Abläufe nicht eingehalten wurden?