Nach der 9. Klasse aufs WG wechseln.

2 Antworten

Ja, theroretisch geht das, allerdings für das Wirtschaftsgymnasium (6WG) der sechsjährigen Aufbauform. Zugangsvoraussetzungen am Beruflichen Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform:

Das Berufliche Gymnasium der 6-jährigen Aufbauform kann von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die zuvor eine Hauptschule, eine Realschule oder ein Gymnasium besucht haben und in die Klasse 8 versetzt wurden. Dabei gelten je nach zuvor besuchter Schule folgende Aufnahmevoraussetzungen:

Schüler der Realschule können ohne Prüfung aufgenommen werden, wenn sie im Anmeldezeugnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 2) die Voraussetzungen nach der multilateralen Versetzungsordnung vom 19. Juli 1985 (GBl. S. 285) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Schüler der Realschule, die die Voraussetzungen für einen Übergang ohne Prüfung nicht erfüllen, und Schüler der Hauptschule können nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden. Für diese Aufnahmeprüfung gelten die Bestimmungen der multilateralen Versetzungsordnung.
Die Aufnahme in ein Gymnasium in Aufbauform mit Heim setzt ferner voraus, dass die Eignung für das jeweilige Profil nachgewiesen wird.
In der Regel kann nur aufgenommen werden, wer am Ende des vorhergehenden Schuljahres versetzt wurde.
Die Aufnahme in ein berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich.

Mit einem Realschulabschluss (Bedingungen findest du unten) kannst du ein Wirtschaftsgymnasium der dreijährigen Aufbauform besuchen.Zugangsvoraussetzungen am Beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform:

Je nach Form der bisher besuchten Schule:

Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder die Fachschulreife mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend".
Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs.
Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 des achtjährigen oder in die Klasse 11 des neunjährigen Bildungsgangs entsprechend der Versetzungsordnung für Gymnasien.

Quelle zum Weiterlesen und Finden von Standorten des sechsjährigen WG:http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Berufliche+Gymnasien

auf ein 3 - jähriges Wirtschaftsgymnasium kannst Du von der Realschule nur nach der 10.Klasse, also mit der Mittleren Reife wechseln.

Wenn Du von der Realschule kommst, musst Du auch einen MIndest- Notenschnitt in den Fächern Deutsch / Mathe / 1.Fremdsprache von 3,0 erfüllen.

Von einem G8 - Gymnasium kann man theoretisch nach Klasse 9 auf ein Wirtschaftsgymnasium wechseln.