Nach der 10. Klasse direkt arbeiten?

4 Antworten

> Dürfte ich das?

Ja, klar. Es gibt keine Verpflichtung, eine Lehre zu machen.

Mit der Einschränkung, dass Du noch berufsschulpflichtig bist (Zumindest in den meisten Bundesländern). Da gibt es dann für die, die keine Lehre machen, eine "Jungarbeiterklasse" (heißt bei Euch sicher anders).

Ob Du trotz Berufsschulpflicht einen Job findest hängt davon ab, wie viele andere Bewerber es gibt, die nicht mehr in die Berufsschule müssen. Und auch von Deinem Schulabschluss.

Woher ich das weiß:Recherche

Du solltest Dich für Deine weitere Ausbildungsplanung bitte im eigenen Interesse an die Agentur für Arbeit wenden und Dich dort "Ausbildungsplatz suchend" melden! Man wird Dir dort auch bei der Suche behilflich sein. Und wenn Du volljährig wirst, dann hätten Deine Eltern mit dieser Meldung weiterhin Anspruch auf Kindergeld für Dich!

Eine Arbeit, für die Übergangszeit, bis Du eine Ausbildungsstelle gefunden hast, ist immer gut und hätte keinen Einfluss auf den Anspruch aufs Kindergeld.

Um aber auch etwas Unterstützung und halt die Ansprüche auf KG nicht zu verlieren, geh bitte den oben genannten Weg.

Viel Erfolg und alles Gute wünsche ich Dir 💪

Ha, ha, ha. Von nichts eine Ahnung, aber Vollzeitjob. Deine Klassenstufe ist egal, wenn du keine 18 bist. Ohne Ausbildung kannst du nicht in die Berufsschule, sondern nur in das Berufsvorbereitungsjahr BVJ.

Bis 18 Jahre bist Du berufsschulpflichtig. Das wissen auch die Arbeitgeber. Daher wird Dich keiner nehmen auf einen Vollzeitjob.