Nach 7 Monaten Motorschaden, Gewährleistung auf Motor und Getriebe?
Guten Abend,
Ich habe am 15.03.2024, d.h vor 7 Monaten einen Opel Astra G bei einer Werkstatt gekauft, das Auto war bis jetzt Top und hat mich nicht einmal im stich gelassen.
erst 127000km gelaufen und Baujahr von 1999.
war ein gepflegtes Opa Auto.
jetzt hat mein Vater (KFZtii) festgestellt, dass mein treuer Begleiter einen Motorschaden hat, vor 7 Monaten haben wir im Kaufvertrag eine Gewährleistung auf Motor und Getriebe festgelegt.
ich habe wirklich 0 Ahnung von Autos, weiß allerdings wie teuer ein neuer Motor ist.
im Internet finde ich leider nicht viel zu meiner Frage.
wenn ich morgen zur Werkstatt fahre würde ich gerne wissen wollen was meine Rechte sind, ob ich einen neuen Motor verlangen kann, ob ich ein gleichwertiges Ersatz Auto verlangen kann oder ob ich den Kaufpreis von 2000€ zurückverlangen könnte, bzw ein Teil und wie hoch der wäre.
ich weiß auch nicht ob es zu dramatisch von mir ist nur leider bin ich ganz dringend auf das Auto angewiesen zudem bin ich alleinerziehend und kann mir nicht auf die Schnelle ein neues Auto leisten.
wie gesagt ich habe keine Ahnung von Autos weshalb ich hier mal ganz blöd Frage, also wäre es mir lieb wenn einfach ernstgemeinte und nicht beleidigende Antworten kommen.
ich bedanke mich im Voraus.
3 Antworten
Die Beweislastumkehr wurde ja 2022 auf 12 Monate hochgesetzt, dh der Händler muss nachweisen können dass du den Schaden verursacht hast. Kann er das nicht muss er dafür Sorge tragen dass der Karren wieder läuft. Wie auch immer, Reparatur, Austausch, Entschädigung, …
Hallo,
wie chillipalmer89 bereits gesagt hat, darf man in diesem Fall davon ausgehen, dass die Gewährleistung prinzipiell noch greift.
Allerdings sind einige Details wichtig:
- Wann waren die letzten beiden Inspektionen (Km-Stände und Daten)?
- Wie ist das Inspektionsintervall lt. Herstellervorgabe?
- Wieviele KM wurden seit Kauf gefahren?
Außerdem wird man bei einem so alten Gebrauchtwagen keine Gewährleistungsansprüche durchsetzen können, die den Wert des Fahrzeuges weit übersteigen. Vor Gericht ist es nie schwarz-weiß und sturheil auf einem neuen Motor zu bestehen, wird nicht von Erfolg gekrönt sein.
Wenn der Händler sich auf den Tausch gegen ein gleichwertiges, fahrtüchtiges Fahrzeug einlassen sollte, wäre das sicherlich eine Option die man, je nach angebotenem Modell, prüfen sollte.
Eine vernünftige Lösung denke ich wäre es eher, vorausgesetzt es wurde das Inspektionsintervall nicht überschritten, sich mit dem Verkäufer auf den Einbau eines funktionstüchtigen Ersatzmotors mit maximal ähnlicher Laufleistung wie der des Fahrzeugs zu einigen. Auf seine Kosten natürlich.
Trotzdem bleibt das Ganze bei einem 26 Jahre alten Auto ein Stück weit Glückssache. Ein Astra ist im 2.000 Euro-Bereich zwar nicht verkehrt, aber es muss klar sein, dass derart alte PKW längst die spezifizierte Lebensdauer überschritten haben und jeden Tag eine neue Reparatur auf Dich zukommen könnte.
Solche alten Autos sollten einmal im Jahr durchgesehen werden, wenn sie für den Alltag herhalten müssen. Länger als 25.000 Km würde ich mit einer Inspektion nicht warten, wenn ich mich nicht mit Autos auskenne.
Viel Glück!
würde ich gerne wissen wollen was meine Rechte sind,
https://www.anwalt.de/rechtstipps/sachmaengelhaftung
ob ich einen neuen Motor verlangen kann,
Nein
ob ich ein gleichwertiges Ersatz Auto verlangen kann
Nein, wobei aufgrund des Alters es wahrscheinlich trotzdem darauf hinauslaufen könnte.
oder ob ich den Kaufpreis von 2000€ zurückverlangen könnte, bzw ein Teil
Sehe ich bisher keine Anhaltspunkte für.
Also ein bisschen Eigeninitiative und sich die Links, die die User einem gegeben haben, durchlesen, ggf. auch Zweitfragen ergoogeln, muss man schon bringen.
Okay vielen Dank für die Antwort. Und was bringt dann letztendlich eine Gewährleistung?😅